Amerang – Im vergangenen Jahr wurden die Anlieger des Kindergartenwegs zu Erschließungsbeiträgen herangezogen. Dazu gingen vier Widersprüche ein, von denen der Gemeinderat Amerang nun Kenntnis nahm. Zuständig ist nach der Geschäftsordnung der Gemeinde der Bürgermeister bis zu einem Wert von 15000 Euro, darüber hinaus der Gemeinderat.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde eine Neuberechnung der Beiträge vorgenommen. Anlass hierfür war, dass die geleisteten Zahlungen bei vorherigen Beitragsveranlagungen, im Jahr 1982 bei der Frühlingstraße und 1998 bei der Frühlingstraße/ Waldweg, zu hoch angesetzt wurden. Tatsächlich wären nur die auf den damals widerrechtlich abgerechneten Anlagenteil entfallenden Kosten zu berücksichtigen, dafür aber eine Ermäßigung für Eckgrundstücke vorzunehmen gewesen. Aufgrund dieser Änderungen würden sich für einige Pflichtige sogar höhere Beiträge ergeben.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat in diesen Fällen signalisiert, dass es aufgrund einer Frist zum 1. April 2021 zu keiner nachträglichen Beitragsheranziehung kommt. Für Pflichtige, die keinen Rechtsbehelf erhoben haben, sind die Bescheide ohnehin bestandskräftig. Einzig für die Widerspruchsführer eines Grundstücks ergibt sich demnach wegen der fehlerhaften Berechnung der beitragspflichtigen Fläche eine Verbesserung in Höhe von 1734 Euro. Die Entscheidung über den Widerspruch trifft nun die Widerspruchsbehörde. ca