Riedering will Einzelfallprüfung bei Funkmaststandorten

von Redaktion

Gemeinde lehnt generelle Überplanung ab

Riedering – Einstimmig genehmigten die Gemeinderäte jetzt, dass fallbezogen Vorsorgekonzepte zur Benennung vergleichsweise schonender und effizient versorgender Standorte im Rahmen von Dialogverfahren mit den Netzbetreibern erstellt werden sollen. Zudem stimmte das Gremium der Auftragsvergabe für ein Immissionsgutachten zu drei Suchkreisanfragen zu.

Schon im Herbst vergangenen Jahres hatte sich die Bürgerinitiative (BI) Simssee Süd gegründet, die sich für eine gesundheitsverträgliche Digitalisierung und ein digitales Vorsorgekonzept in der Gemeinde Riedering stark machte. Über 3,5 Prozent aller Riederinger unterzeichneten den Antrag. „Bis jetzt liegt kein Antrag für eine Baugenehmigung eines Mobilfunkmastes im Gemeindegebiet Riedering vor“, erklärte Johannes Lang, stellvertretender Geschäftsleiter der Gemeinde. Auch wenn es keine allgemeingültige Definition eines digitalen Vorsorgekonzepts gebe, werde die Gemeinde, wie vom Gemeinderat beschlossen, bei jeder Suchkreisanfrage in das Dialogverfahren einsteigen. Dazu habe die Verwaltung das Ingenieurbüro Hans Ulrich beauftragt. Nach Aussage von Dipl.-Ing. Ulrich sei „eine einzelne Begutachtung einzelner Suchkreisanfragen sinnvoller als die generelle Überplanung des gesamten Gemeindegebiets, in deren Ergebnis definitive Standorte benannt werden müssen, die dann von Mobilfunkbetreibern entsprechend den Vorgaben aus der Bauleitplanung mit Sendeanlagen bebaut werden können.“ Ein politisches Ziel der Bundesregierung sei es, so Land, Mobilfunkanlagen zur Schließung der Versorgungslücken zu errichten. „Soll die Errichtung von Sendeanlagen in Wohnbereichen vermieden werden, sind Anlagen im Außenbereich in Kauf zu nehmen. Vonseiten der Gemeinde wird seit einigen Jahren beim Verkauf von Grundstücken der Käufer stets mittels dinglicher Sicherung verpflichtet, die Errichtung von Mobilfunkanlagen auf dem erworbenen Grundstück dauernd zu unterlassen.“ Michael Richter (FWG) hakte nach, warum die Gemeinde Geld für Gutachten ausgeben müsse. In seinen Augen sei dies Aufgabe des potenziellen Netzbetreibers. Lang entgegnete, dass das Gutachten alternative Standorte benenne, was „nicht ideal, aber im Zweifelsfall okay für alle“ sei.

Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWG) beendete die Debatte. Seinem Beschlussvorschlag, am bisherigen Vorgehen – dass fallbezogene Vorsorgekonzepte zur Benennung vergleichsweise schonender und effizient versorgender Standorte im Rahmen von Dialogverfahren mit den Netzbetreibern erstellt werden – festzuhalten, folgte das Gremium einstimmig. Ebenso einmütig erfolgte die Zustimmung für die Vergabe eines Gutachtens an das Fachbüro Funktechanalyse. Dieses soll für 25000 Euro brutto die drei Standorte Unterputting, Neukirchen und Kohlstatt begutachten und weniger beeinträchtigende Alternativen ermitteln. elk

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