Rosenheim/Prutting – Vier Abbildungen aus dem Dritten Reich, darunter ein Foto und ein Halbrelief von Adolf Hitler, brachten Ludwig Bolley aus Prutting eine Anklage wegen Volksverhetzung und schließlich eine Geldstrafe von 13500 Euro ein. Er hat Berufung eingelegt. Und sagt: „Ich kann diesen Rechtsstaat nicht mehr begreifen.“
Eine Periodentafel der chemischen Elemente, ein Poster von Schloss Neuschwanstein, ein Kalender mit leicht bekleideten Frauen, Lexika, ein Palmenstrand, Unmengen an Zeitungsausschnitten zu den verschiedensten Themen, ein Globus, ein Spanisch-Wörterbuch, Baseballcaps, ein Oktoberfesthut, eine Drohne – in Bolleys Büro gibt es kaum eine freie Oberfläche. Und über der Tür hing Hitler.
„Es kommen auch
Drittes-Reich-Filme“
Die Abbildungen stammen laut Bolley überwiegend aus der Haushaltsauflösung seines Onkels vor ein paar Jahren. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er die „historischen Darstellungen“ nicht in seinem Büro über der Tür habe aufhängen dürfen. „Es kommen doch auch im Fernsehen alle nasenlang irgendwelche Filme über das Dritte Reich“. Und mit Orden und Ehrenzeichen aus dem Dritten Reich dürfe sogar gehandelt werden, sagt Bolley. Das Gericht ging hingegen davon aus, dass Bolley wusste, dass es sich bei dem Bild und dem Relief Hitlers, um Kennzeichen der verbotenen NSDAP handele. Die nach geltender Rechtsprechung nicht öffentlich gezeigt werden dürfen.
Bei der Verhandlung hatte sich Bolley laut Gericht nicht dazu geäußert. Er hatte über seinen Verteidiger nur erklären lassen, dass er die Bilder angebracht habe und dass sein Büro nicht öffentlich sei. „Da kommen nur Leute rein, die von mir direkt etwas wollen. Kundenverkehr ist hier keiner.“
Das sah der Richter anders. Das Büro ist im Erdgeschoss, hat vier Fenster, sodass Bilder und Relief bei entsprechenden Lichtverhältnissen bereits vom Parkplatz aus erkennbar gewesen seien. Das habe der als Zeuge geladene Beamte der Kripo nachvollziehbar geschildert. Damit sei die Öffentlichkeit gegeben. „Wer erkennt denn durch die Lamellen, was auf den Bildern ist?“, hält Bolley dagegen. Die Bilder haben, nach den Spuren in der Wand zu urteilen, alle etwa DINA4-Format. „Und es muss auch keiner durch mein Fenster hereinschauen. Die Parkplätze davor sind nämlich für Firmenfahrzeuge.“
Außerdem, heißt es im Urteil, wurde das Büro regelmäßig von einem oder mehreren der insgesamt circa 25 bis 30 Mitarbeiter des Unternehmens, von Angestellten des Reinigungsdienstes sowie von Kunden und Bekannten des Angeklagten betreten, die jeweils das Hitlerbild und das Relief von Adolf Hitler wahrnehmen konnten. „Stimmt, aber nicht mal der Polizist, der für den Kindergarten sammeln kam, hat was gesagt“, so Bolley im Gespräch mit der Heimatzeitung.
Auch der Mann, der ihn schließlich anzeigte, habe vorher nie etwas gesagt. Bei Gericht hinterließ der ehemalige Mitarbeiter den Eindruck, dass er „durch die Abbildungen als polnischer Staatsangehöriger ein Gefühl der tiefen Verletztheit empfindet.“
„Ach was, der war einfach sauer, wollte sich rächen“, sagt Bolley. Der Mann, der als „ganz junger Kerl“ in der Firma anfing, habe viele Probleme gehabt und gemacht. Trotzdem habe er, Bolley, immer – über 20 Jahre lang – an ihm festgehalten. Als sich herausgestellt habe, erzählt Bolley, dass der Mitarbeiter mit der technischen Entwicklung im Betrieb nicht mehr habe mithalten können, habe man mit ihm einen Auflösungsvertrag gemacht. Bis dahin hatte sich der gebürtige Pole laut Bolley nie zu den Hitlerbildern geäußert. „Und dann stehen eines Tages drei Mann von der Kripo in der Tür.“
Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 150 Euro erschien Richter Martin Neidhardt tat- und schuldangemessen. Zugunsten des Angeklagten war im Rahmen der Strafzumessung laut Neidhardt zu berücksichtigen, dass der Angeklagte vorher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist und er nicht bestritt, die Bilder aufgehängt zu haben. Und während es sich zweifelsfrei um verbotenes Material handle, würden weder bestimmte Bevölkerungsgruppen verunglimpft noch die historischen Geschehnisse verharmlost.
Breites Publikum war
nicht beabsichtigt
Nach Überzeugung des Gerichts war es nicht das Ziel des Angeklagten, die Bildnisse einem breiten Publikum zu zeigen. „Betrachtet man die Gesamtaufmachung des Büros des Angeklagten, ist vielmehr davon auszugehen, dass es ihm gleichgültig war, ob und wie viele Personen die Bilder sehen und welche Schlüsse sie aus den Bildnissen ziehen“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Ein Urteil, das Bolley nicht akzeptiert. „Ich lasse mich doch wegen so was nicht in die rechte Ecke stellen.“ Die Berufung läuft. Bis die Verhandlung vor dem Landgericht Traunstein stattfindet, werden einige Monate vergehen. „Die sind so überlastet mit dem ganzen Krampf, dass es ganz aus ist“, so Bolley. Was er macht, wenn er auch in zweiter Instanz verurteilt wird? „Weiß ich noch nicht“, sagt Bolley. Ruhe geben vermutlich nicht.