Stephanskirchen – Die Knackpunkte der Fortschreibung des Regionalplans für Südostoberbayern im Bereich Siedlungswesen hatte die Verwaltung den Gemeinderäten für die jüngste Sitzung zusammengestellt.
Die insgesamt 15. Teilfortschreibung soll den Regionalplan an das Landesentwicklungsprogramm anpassen und außerdem demografische Entwicklung, Klimaschutz, Flächensparen und ÖPNV stärker gewichten. Für Aufregung hatte die Fortschreibung gesorgt, weil dort festgehalten ist, dass sich die Siedlungsentwicklung vor allem auf Gemeinden über 5000 Einwohner konzentrieren soll. Das sind 20 von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim.
Generell sollen Gemeinden – unabhängig von der Einwohnerzahl – ihre Hauptsiedlungsgebiete stärken und die bauliche Entwicklung möglichst auf diese Gebiete beschränken. Außerdem sollen sie sich mit den Nachbargemeinden abstimmen, um bei der Ausweisung von Baugebieten einem Wettbewerb der Kommunen vorzubeugen. Zudem soll die gewerbliche und wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde in einem „angemessenen“ Verhältnis stehen. Druck von der Fläche nehmen sollen dabei unter anderem folgende Punkte: Die Innenentwicklung – sprich: zentrumsnahes Bauen – hat Vorrang, die Bebauung soll auch bei einer neuen Überplanung von Flächen dichter werden. Zudem sollen Flächen mehrfach genutzt werden – etwa mittels Solar- oder Fotovoltaikanlagen auf den Dächern. Und es sollen Potenziale zur Senkung des Energieverbrauchs genutzt werden. Sei es durch kompakte Siedlungsstrukturen, energieeffiziente Bauformen, Nutzung erneuerbarer Energien oder den Einsatz klimaschonender, regionaler Materialien.
„Das deckt sich mit vielen Punkten im gemeindlichen Entwicklungsprogramm“, so lautete der Tenor in Verwaltung und Gemeinderat, weswegen dem Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans ohne große Diskussion einmütig zugestimmt wurde. Sylvia Hampel