Kurioser Handel mit Tierpräparaten
War ein Internet-Kauf von Vogelpräparaten nicht ausreichend belegt? Auch ein Scheinkauf ohne echte Erwerbsabsicht kann zu Problemen führen.
Kiefersfelden – Seit fast 50 Jahren gibt es das Washingtoner Artenschutzabkommen. Darin sind der Besitz und der Handel von Wildtieren geregelt und zudem weitgehend unter Strafe gestellt. Das gilt insbesondere für Tierpräparate von Tieren, die der freien Wildbahn entnommen sind.