Eggstätt – Ohne Gegenstimme gab der Gemeinderat Eggstätt der Änderung des Bebauungsplans für zwei Grundstücke im Bebauungsplan Eggstätt-Süd grünes Licht. Der ursprüngliche Bebauungsplan mit ausgewiesenem Mischgebiet datiere von 1997, so Andrea Kaiser vom PLG Planungsbüro Strasser. Nunmehr sollen zwei inzwischen gerodete Grundstücke in dem Areal bebaut werden.
Auf dem Grundstück östlich der Priener Straße sollen zwei seitlich versetzte zweigeschossige Gebäude in Ost-West-Ausrichtung mit einer Wandhöhe von jeweils 6,6 Metern und Tiefgarage samt begrünten Flachdach errichtet werden. Bei beiden Gebäuden sei eine Wohnnutzung im Erdgeschoss ausgeschlossen, ein Kinderspielplatz soll im südöstlichen Teil des Grundstücks entstehen und der noch bestehende, ortsbildprägende Baumbestand im Südosten soll erhalten bleiben. Gleichzeitig sollen Nistkästen angebracht und als Ersatz für gerodete Pflanzen heimische Laubgehölze angepflanzt werden.
Katharina Weinberger (Grüne) merkte an, dass früher dort auch Zwerg-Fledermäuse ihr Habitat hatten und dass man dafür Ersatz-Quartiere schaffen sollte. Ein Einwand, den Ludwig Estner (CSU) mit den Worten quittierte, dass das kein Wunschkonzert sei. Bauamtsleiter Bernd Ruth erklärte, dass hier das Bayerische Naturschutzgesetz greife. Und da der Bauwerber vor der Rodung eine Voruntersuchung gemacht habe, der zufolge dort Fledermäuse vermutlich gesiedelt haben, müsse ein Ersatz-Quartier geschaffen werden.
Jacob Illi (Grüne) forderte, so wenig Fläche wie möglich zu versiegeln. Architektin Kaiser wies darauf hin, dass es leichter sei, für den Geschäftsbereich oberirdisch Parkplätze zu schaffen. Gleichwohl sehe der Plan vor, die Versiegelung durch wasserdurchlässige Beläge so gering wie möglich zu halten. Bauamtsleiter Ruth ergänzte, dass Geschäfte eine Mindeststellplatzzahl nachweisen müssen. Zweiter Bürgermeister Hans Plank (CSU), begrüßte, dass hier Mietwohnungen in bezahlbarer Größe von 80 bis 100 Quadratmetern entstehen sollen, und Helmut Hundhammer (CSU) die Ansiedelung von Gewerbe.
Die Planerin ging noch auf das andere Grundstück auf der westlichen Seite der Priener Straße ein. Hier sollen ebenfalls zwei Gebäude in Ost-West-Ausrichtung mit Garagen im Norden, sozusagen hinter den Häusern, errichtet werden. „Aufgrund der bestehenden Abstandsflächenübernahmeerklärung gehen die Garagen nicht im Süden.“ Kaiser sagte weiter, dass bei einer gewerblichen Nutzung von 40 Prozent nicht zwingend das gesamte Erdgeschoss als Gewerbenutzfläche dienen müsse. Wie schon beim ersten Teilbereich sollen im Gegenzug zu den nunmehr gerodeten Flächen heimischen Laubgehölze gepflanzt und mit Nistkästen ausgestattet werden.
Da keine Nachfragen aus dem Gremium kamen, stellte Zweiter Bürgermeister Plank den Beschlussvorschlag vor. Der Änderung des Bebauungsplanes für die beiden betroffenen Flurnummern nach Paragraf 13a des Baugesetzbuchs (Bebauungsplan der Innenentwicklung) stimmten die Gemeinderäte einmütig zu. elk