Sechs Wohnungen in landwirtschaftlichem Anwesen

von Redaktion

Gemeinderat Eggstätt setzt Umbauwünschen Grenze

Eggstätt – Der Anfrage eines Bauwerbers zur Wohnraumerweiterung beziehungsweise Raumnutzung eines Anwesens in Weisham erteilten die Gemeinderäte Eggstätt ihre Zustimmung. Bauamtsleiter Bernd Ruth ging vor der Abstimmung auf den Sachverhalt ein.

Das alte, ehemalige landwirtschaftliche Gebäude an der Hauptstraße liege laut geltendem Bebauungsplan in einem Dorfgebiet (MD). Die maximale Anzahl von Wohneinheiten sei auf sechs Stück begrenzt. Sollten drei weitere Wohneinheiten realisiert werden, so müsste der Bebauungsplan dahingehend geändert und die Gebietsart von MD auf WA (allgemeines Wohngebiet) geändert werden. Fakt sei nämlich, dass es keine aktive Landwirtschaft mehr gebe.

Bei einer Vorbesprechung mit dem Planungsbüro plg Strasser und dem Bauwerber habe sich angedeutet, dass sich sechs Wohneinheiten besser in die Umgebungsbebauung einfügten und dass somit der jetzt geltende Bebauungsplan ausreichend sei.

Zweiter Bürgermeister Hans Plank (CSU) fasste die Empfehlung des Bauausschusses zu dem Punkt zusammen. Der Ausschuss habe grundsätzlich sein Ja zur Bauvoranfrage gegeben, aber angemerkt, dass das Grundstück sehr eingeengt sei. Katharina Weinberger (Grüne) wies darauf hin, dass nach geltender Stellplatzordnung der Gemeinde bei sechs Wohneinheiten zwölf Stellplätze nötig seien.

Noch mehr Wohneinheiten und noch mehr Autos bedeuteten „Chaos.“ Helmut Hundhammer (CSU) machte geltend, dass die Gemeinde mit dem Bauwerber vertraglich regeln solle, dass nur Erstwohnsitze hier errichtet werden sollen. Dies gehe, so Bauamtsleiter Ruth, nur mit einem städtebaulichen Vertrag. Planerin und Architektin Andrea Kaiser fügte an, dass bei einem Umbau die Bestandsbemaßung berücksichtigt bleibe. Wenn sechs Wohneinheiten kommen, dann gehe das über ein Freistellungsverfahren. Theoretisch sei auch ein Ersatzbau möglich.

Stellvertretender Bürgermeister Plank stellte den Beschlussvorschlag vor, die Bauvoranfrage auf Umnutzung mit einer Anzahl von maximal sechs Wohneinheiten zu unterstützen. Die Abstimmung erfolgte mit 13:0 Stimmen. elk

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