Schechen – Ein langwieriges Verfahren geht in den Endspurt: Mit einigen Änderungen werden die Unterlagen für den geplanten Solarenergiepark Hochstätt erneut ausgelegt. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 38 geht es um eine Fläche von rund 53000 Quadratmetern nahe der Bahnstrecke. Die Firma Scherzl Solarfeld-Biotop GbR aus Schechen will dort eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage errichten.
Wie die Betreiber bei einer Projektvorstellung im Februar 2021 erklärten, soll die Fläche mit Solarmodulen bestückt werden, die im Maximum 2,70 Meter hoch sind. Nach der Nutzung könnte alles zurückgebaut werden. Mit der geplanten Leistung von 2673 kW-Peak könnten etwa 2800000 kWh Strom im Jahr erzeugt werden, womit rechnerisch 800 Haushalte mit regenerativer Energie versorgt werden könnten.
Neben der Stromgewinnung soll der Solarpark auch als Rückzugsort für bedrohte Tiere dienen und die Biodiversität fördern. Um die Fläche als Biotop zu nutzen, soll am Boden etwa regionales Saatgut verwendet werden, um für eine blühende Pflanzenvielfalt zu sorgen. Auch eine Schafbeweidung ist für die Betreiber denkbar.
Im Mai 2021 fasste der Gemeinderat Schechen den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans. Das Planungsbüro KomPlan aus Landshut arbeitete daraufhin den Bebauungsplanentwurf aus, der Ende des Jahres öffentlich ausgelegt wurde. Die Stellungnahmen wurden nun in der vergangenen Sitzung des Gemeinderates besprochen. „Es gingen keine Einwendungen der Bürger ein“, berichtete Gemeinde-Geschäftsführer Karl-Heinz Salzborn. Ein grundsätzliches Einverständnis gab es auch von der Regierung von Oberbayern, die aber auf eine notwendige Abstimmung mit der Naturschutzbehörde verwies. Die Untere Naturschutzbehörde äußerte sich hinsichtlich des Monitorings der Kompensationsfläche – dieses soll nun drei Jahre nach der Herstellung durchgeführt werden und dann alle drei bis fünf Jahre, bis das Entwicklungsziel erreicht ist. Außerdem war eine Änderung hinsichtlich der Ansaat und Pflege der Fläche nötig. Eine Huftierbeweidung auf der Ausgleichsfläche darf demnach ausschließlich extensiv und nicht vor Mitte Juni erfolgen. Die Ausgleichflächen befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Dort sollen strukturreiche Lebensräume zur Förderung der Artenvielfalt entstehen.
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim gab Hinweise zum Grundwasser- und Bodenschutz. Es sei anzunehmen, dass eine Gründung mit herkömmlichen, verzinkten Stahlprofilen, -rohren oder Schraubankern im Laufe des Anlagenbetriebs zu einer Überschreitung der zulässigen Werte führe. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um den Zinkeintrag in den Boden zu minimieren. Eine Änderung wurde im Bebauungsplan aufgenommen. „Die Firma MaxSolar verpflichtet sich, die Festsetzungen einzuhalten, um möglichst wenig Zink einzubringen“, betonte Andrea Huber von KomPlan. Das Eisenbahn-Bundesamt forderte, dass von der Anlage keine Blendwirkung auf die Zugführer der nahen Bahnstrecke ausgehen dürfe. Mit den Änderungen geht der Bebauungsplan nun in die zweite Auslegung. Ähnlich läuft das Verfahren bei der Änderung des Flächennutzungsplans, die direkt im Anschluss auf dem Programm der Tagesordnung stand. Beide Vorgänge wurden vom Gremium einstimmig beschlossen.