Wie die Priener Polizei mitteilt, entfernten bisher unbekannte Täter im Zeitraum vom 4. März bis 5. April einen großen Teil eines Biberdammes an der Ischler Ache, Gemeinde Eggstätt. Durch die massive Zerstörung und dem dadurch viel zu niedrigen Wasserstand ist die Schutzfunktion des Dammes zu der rund 100 Meter flussaufwärts zugehörigen Biberburg verloren. Dem Biber ist wichtig, dass der Eingang zum Bau unter Wasser liegt.
Hinweise zu der nicht genehmigten Biberdammentnahme bitte an die Polizei Prien unter Telefon 08051/9057-0.
Der Biber ist laut Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) als streng geschützte Art gelistet und genießt dadurch den höchsten Schutzstatus. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Außerdem ist es verboten, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Wer gegen dieses Zugriffsverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, so die Polizei. Wer vorsätzlich handelt, erfüllt den Tatbestand einer Straftat.Foto PI Prien