In Meisham kann gebaut werden

von Redaktion

Der Eggstätter Gemeinderat gibt „grünes Licht“ für neuen Wohnraum

Eggstätt – Aufgrund mehrerer Bauwünsche für den Ortsteil Meisham ist der Bebauungsplan zu ändern. Mit nur einer Gegenstimme hat der Eggstätter Gemeinderat dies beschlossen.

Urfassung des
Plans von 1979

Andrea Kaiser vom Planungsbüro Strasser erläuterte die Möglichkeiten einer Änderung des Bebauungsplanes sowie die Bauanträge. Die Grundstücke lägen im Ortsteil Meisham, die Urfassung datiere von 1979, so die Planerin. Ein zu bebauendes Grundstück liege an der Pittenharter Straße, das andere an der Bachhamer Straße. Letzteres ist gemeindlich und soll geteilt werden. Der Rat hatte dies vorab im Sinne einer Nachverdichtung beschlossen.

Somit könnten dort zwei Familien Eigentum schaffen. Die Bauwünsche seien aber nicht mit dem gültigen Bebauungsplan umsetzbar, denn im Sinn der Baunutzungsverordnung sehe der Plan für das Grundstück an der Pittenharter Straße ein Mischgebiet und für das andere ein allgemeines Wohngebiet vor. Deswegen soll der Bebauungsplan für den Bereich der Grundstücke geändert werden.

Jacob Illi (Grüne) schlug vor, dass sich die Bauwerber des Grundstücks an der Bachhamer Straße mit dem Nachbarn eine Zufahrt teilen soll, um Grünfläche zu gewinnen. Laut Architektin Kaiser sei der Nachbar damit auch von der Planänderung betroffen. Bauamtsleiter Bernd Ruth wandte ein, dass dies städtebaurechtlich zu sichern sei. Ob eine gemeinsame Zufahrt von allen gewollt sei, könne er nicht beurteilen. Gemäß dem stellvertretenden Bürgermeister Hans Plank (CSU) gab es schon mehrere Anfragen für Baugrund. Da aber Grundstücke über 800 Quadratmeter vielen zu groß und zu teuer seien, werde das Grundstück geteilt. Helmut Hundhammer (CSU) und Bene Langl (CSU) befürworteten die Schaffung von Wohnraum für Einheimische. Stefan Meier (FW) wandte ein, dass auch die Nachbarn bei Bauwünschen gehört werden müssten.

Eine Gegenstimme
im Gemeinderat

Die Planungshoheit liege bei der Gemeinde, hielt Bauamtsleiter Ruth dem entgegen. Außerdem weise das Grundstück „eine deutliche Hanglage“ auf, sodass Baukörper entsprechend zu planen seien. Laut einem Zuhörer hätten die Nachbarn schon Stellung genommen. Wie Ruth sagte, werde auf Stellungnahmen im Zuge des Verfahrens eingegangen.

Auf dem anderen Grundstück sollen, so die Planerin, im Erdgeschoss Gewerbe und im Obergeschoss Wohnen angesiedelt werden. Zwei Eschen sind zu fällen, dafür seien fünf Laubbäume und vier Nistkästen vorgesehen. Auf Nachfragen von Katharina Weinberger (Grüne) erklärte Kaiser, dass artenschutzrechtliche Belange berücksichtigt werden müssen, selbst wenn das Baugesetzbuch zur Anwendung komme und man von der Umweltprüfung freigestellt sei. Plank stellte den Beschlussvorschlag vor. Der Bebauungsplanänderung stimmte der Rat, bis auf Meier, zu.

Bebauungspläne – das Regel-, das vereinfachte und das beschleunigte Verfahren

Während beim vereinfachten Verfahren bei einer Bebauungsplanänderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, geht es beim beschleunigten Verfahren um Maßnahmen der Innenentwicklung. Beiden ist gemein, dass sie im Gegensatz zum Regelverfahren keine Umweltprüfung brauchen und nur eine einstufige Bürger- und Behördenbeteiligung vorsehen. Was den Flächennutzungsplan betrifft, so muss dieser beim beschleunigten Verfahren lediglich angepasst werden. Bei den anderen beiden Verfahren ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Allein beim beschleunigten Verfahren gilt zudem, dass es nicht ausgleichspflichtig ist. Kompensationsmaßnahmen sind allerdings erforderlich und Auswirkungen der Planung auf Schutzgüter sind zu beschreiben.

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