Riedering – Dem Antrag eines Bauwerbers, ein Wohnhaus mittels Außenbereichssatzung in Niedermoosen zu verwirklichen, erteilte der Gemeinderat Riedering in seiner jüngsten Sitzung ein einstimmiges Nein. Vor dem Beschluss hatte Bauamtsleiterin Gunvar Steinbacher über das Vorhaben und die Möglichkeiten einer Außenbereichssatzung in dem Ortsteil informiert.
Die Gemeinde könne für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind, und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, eine solche Satzung erlassen, wenn sie unter anderem mit einer städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist. Das betreffende Grundstück liegt zwar im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, ist jedoch, wie die Nord-, Ost- und Westseite des Grundstücks unbebaut. Somit liegen die Voraussetzungen für eine Außenbereichssatzung nicht vor.
Gunvar Steinbacher sagte weiter, dass für eine geordnete städtebauliche Erweiterung in diesem Areal grundsätzliche ortsplanerische und bauplanungsrechtliche Überlegungen der Gemeinde nötig sind, die damit auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich machten.
Mehrere Gemeinderäte verschiedener Fraktionen befanden die jetzige Zufahrt über den Birkenweg zu schmal für eine Erschließung. Für Müllabfuhr oder für Rettungskräfte sei der Birkenweg dann eine „Katastrophe“, warnte Marianne Loferer (CSU). Christine Kreuz (FWG) wandte ein, dass der Birkenweg schon jetzt zu schmal sei: „Ein Wunder, dass da noch nichts passiert ist, wenn die Müllabfuhr kommt.“
Dr. Georg Kasberger (CSU) forderte eine Regelung für Parker, falls das Gebiet weiter ausgebaut werden sollte. Matthias Pummerer (FWG) meinte, dass es „eine gefällige Planung“ und ein Konzept aller Grundstückseigentümer in dem Quartier brauche.
Das Landratsamt sehe eine Einzelhausbebauung ortsplanerisch und bauleitplanerisch als nicht begründbar an, sagte Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWG). Eventuell könne im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eine Erweiterung der Wohnbauentwicklung in diesem Gebiet berücksichtigt werden, um so zumindest die rechtliche Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen.
Für den Beschlussvorschlag, für das betreffende Grundstück in Niedermoosen eine Außenbereichssatzung aufzustellen, fand sich keine Stimme. Mit 19:0 wurde der Antrag abgelehnt.
elk