Frasdorf – „Die vorgesehene 1300 Quadratmeter große Nutzfläche ist die Grundbedingung für den Neubau der Kindertagesstätte. Sie liegt neben der Christkönigskirche von Wildenwart. Drei Kindergartengruppen, zwei Kinderkrippengruppen und eine Hortgruppe brauchen entsprechenden Platz. Ohne diese Mindestgrößen ist keine Betriebserlaubnis zu bekommen“, erläuterte Bürgermeister Daniel Mair (CSU) dem Frasdorfer Gemeinderat das Raumprogramm der Firma Püschel Architektengesellschaft für das Bauvorhaben.
Gemeinsames
Bauprojekt
Gemeinsam mit dem Markt Prien soll hier die neue Kindertagesstätte an der Grenze zwischen den beiden Gemeinden gebaut und genutzt werden (wir berichteten). Die Tagesstätte ergänzt und vervollständigt das Ensemble rund um den Wildenwarter Kirchenberg mit Christkönigskirche, Pfarrhaus, Pfarrheim, Grundschule und Musikhaus.
429 Quadratmeter der Gesamtfläche gehen davon an die Gruppenräume, Neben- und Ruheräume für die Kinder, 292 Quadratmeter werden für die Funktionsräume vorgesehen, vom Elternwarteraum über das Leitungsbüro und den Personalraum bis hin zur Küche und zum Speiseraum. 15 Quadratmeter beansprucht der Unterstellplatz für die Kinderwagen der Kinderkrippe. 77 Quadratmeter werden für die Sanitäreinrichtungen aller sechs Gruppen gebraucht. 25 Prozent der Grundfläche, etwa 208 Quadratmeter, entfallen auf die notwendigen Verkehrsflächen vom Eingangsbereich über alle Gänge. Kleiner als ein Krippen-Gruppenraum mit 36 Quadratmetern und ein Kindergarten-Gruppenraum mit 48 Quadratmetern sind die beiden Technikräume mit insgesamt 32 Quadratmetern. Die Haupträume und die allgemeinen Nebenflächen – zusammen 721 Quadratmeter – sind förderfähig, die restlichen Flächen fallen aus der Förderung.
Das Gremium war sich einig, dass das Gesamtgebäude nicht unterkellert werden soll. Zwar sei ein Keller wünschenswert, schon alleine um die jeweiligen „Saisonspielzeuge“ aufzubewahren, aber das Gebäude liege an einem aufsteigenden Hang und bräuchte für eine Unterkellerung einen erhöhten baulichen und damit kostenintensiven Aufwand.
Gegen einen Keller
aufgrund der Höhe
Durch die Hanglage entstehe bereits ein zweigeschossiges Gebäude, ein zusätzlicher Keller würde das Bauwerk bedeutend erhöhen und das Gesamtensemble stören.
Der Gemeinderat war mit dem Raumprogramm einverstanden. Einstimmig beschloss das Gremium, den eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die nächstfolgenden Schritte in Absprache mit dem Markt Prien einzuleiten.