Obing – Die Änderung des Bebauungsplans „Dorfzentrum Obing“ im Bereich Schulstraße 9 ist beschlossene Sache. Im Verfahren gab es keine Stellungnahmen aus der Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange, die grundlegende Änderungen der Planung erfordert hätten. Die angeregten Korrekturen wurden bereits in die Entwurfsplanung aufgenommen. Zusätzlich wurde in der Begründung berichtigt, dass Bestandsschutz nur für die Stellplätze einer Wohnung besteht. Der Gemeinderat erklärte einstimmig sein Einverständnis zur geänderten Entwurfsplanung und fasste ebenso einstimmig den Satzungsbeschluss. Da es sich nur um redaktionelle Änderungen handelt, ist eine erneute Auslegung nicht erforderlich.ca