Aschau – Am Nachmittag des 19. August 2021 wollte der Wirt des Hans-Clarin-Stüberls in Aschau angesichts der Corona-Pandemie seinen Gästen endlich einmal wieder eine Abwechslung gönnen und veranstaltete ein Grillfest an diesem warmen Samstag.
Am Abend wurde es doch kühl, das Fest ging zu Ende und die Gäste verabschiedeten sich. Nur noch ein einheimischer Rentner und der Angeklagte – ein 46-jähriger Mann aus Island, der in Prien als Koch arbeitete – befanden sich schließlich im Biergarten der Gaststätte.
Der Wirt forderte den 46-Jährigen auf, seine letzte Zeche über zwei Schnäpse zu bezahlen und sich ebenfalls zu verabschieden. Es stellte sich heraus, dass dieser wohl nicht mehr genug Geld bei sich hatte.
Ein Rentner
in Todesangst
Der Wirt gab vor Gericht an, dass er damals auf den Betrag von etwa fünf Euro verzichtet habe, um diesen letzten Gast auch loszuwerden. Schließlich hatte er noch mit Ab- und Aufräumen zu tun. Scheinbar war der Gast auch bereit, zu gehen. Doch urplötzlich drehte dieser sich um und versuchte mit Fäusten auf den Wirt einzuschlagen. Weil dieser ihm dabei ausweichen konnte, packte der Mann einen der Tische des Biergartens und schlug damit auf den Wirt ein, warf wie entfesselt mit Stühlen und Blumentrögen um sich. Der letzte verbliebene Gast, ein Rentner aus Aschau, versuchte schützend einzugreifen. Er wurde aber von dem Tobenden ebenfalls zu Boden geschleudert und mit den Gartenmöbeln beworfen.
Erst als Nachbarn, von den Hilferufen alarmiert, herbeieilten, ließ der Täter von seiner Raserei ab und floh mit seinem Fahrrad.
Laut Anklage traf der Isländer mit einem der Gartentische den Wirt im Gesicht so, dass dieser nebst vielen Schürf- und Platzwunden eine Fraktur des Orbitalbodens, des Jochbeins und des Oberkiefers davontrug. Noch heute wird dessen rechte Gesichtshälfte von mehreren Metallplatten geschient. Auch der Rentner, der helfend eingreifen wollte, war nach der Attacke mit Hämatomen übersät. Die Fotos in der Akte belegten, dass es in dem Biergarten wie nach einem Wirbelsturm aussah. Am Bahnhof von Aschau wurde der Mann schließlich festgenommen. Der damals beteiligte Polizeibeamte bestätigte eine erhebliche Alkoholisierung des Isländers von knapp zwei Promille.
Der Angeklagte, überhaupt kein Hüne, saß während der Gerichtsverhandlung zerknirscht neben seinem Anwalt. Unumwunden gestand er sein damaliges Verhalten, das er sich überhaupt nicht mehr erklären konnte. Ja, er habe ein Problem mit dem Alkohol. Jedoch trinke er nicht ständig. Vielmehr würde er sich in größeren Abständen volllaufen lassen. Dabei sei er aber noch niemals derart ausgerastet. Niemals sei er dabei auch mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Deshalb hatte er einen Großteil des vom Anwalt seines Opfers geforderten Schmerzensgeldes in Höhe von 3000 Euro in bar zur Übergabe dabei. Dazu kam es aber nicht, weil die von dessen Anwalt formulierten Bedingungen ausgesprochen ungewöhnlich und missverständlich waren. Dieser war nicht anwesend, sodass der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, darauf bestehen musste, die Schmerzensgeld-Abwicklung mit dem Anwalt des Tatopfers zu präzisieren und dann durchzuführen.
Der Aschauer Rentner erklärte, dass er damals echte Todesangst empfunden habe. Der Angeklagte berichtete, dass er mit den Anonymen Alkoholikern sein Alkoholproblem bekämpfe. Seit dem Vorfall lebe er völlig abstinent. Sein Hauptziel sei, es eben wirklich alkoholfrei leben zu können. Seine Lebensgefährtin würde ihn dabei unterstützen.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft stellte fest, dass es hier wegen der starken Trunkenheit wohl nach Paragraf 21 StGB eine Verschiebung des Strafrahmens gebe. Auch sei festzustellen, dass der Angeklagte ohne jede Vorahndung sei. Allerdings sei bei der Schwere der Verletzungen und dem angerichteten Schaden eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auszusprechen. Eine Aussetzung zur Bewährung hielt er für möglich.
Die Richterin
ist fassungslos
Der Verteidiger legte dazu auch Wert auf die Feststellung, dass sein Mandant nicht nur einsichtig und reuig sei, vielmehr habe er auch seinen Willen zu einem Täter-Opfer-Ausgleich sichtbar unter Beweis gestellt, was zu einer doppelten Verschiebung des Strafrahmens führen müsse. Angemessen seien deshalb 18 Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.
Richterin Julia Haager erklärte sich für fassungslos angesichts der „blindwütigen Zerstörung“ durch den Angeklagten. Die Ursache für diesen Gewaltausbruch könne im Nachhinein nicht mehr geklärt werden. Angesichts der Folgen dieses Ausbruchs stimmte sie im Strafmaß dem Staatsanwalt zu. Sie setzte die Strafe allerdings zur Bewährung aus, die unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers vollzogen werden müsse.