Kiefersfelden – „Es ist ein großes Privileg, in einer Gemeinde wohnen zu können, in der man den Nachbarn noch kennt und Kontakt hat.“ Von diesem Gedanken lässt sich Bürgermeister Hajo Gruber (UW) seit Jahren leiten. Er möchte verhindern, dass sich Häuserbesitzer durch zu hohe Zäune, Mauern und Einfriedungen umgeben, die das nachbarschaftliche Gespräch stören. Als negatives Beispiel nannte er dabei die Gemeinde Aschau/Chiemgau: „Das dortige Abkapseln durch hohe Einfriedungen hat mich erschreckt.“ Vor Jahren erließ die Gemeinde Kiefersfelden bereits eine Satzung, welche die Höhe der Gartenmauern und Zäune auf 130 Zentimeter begrenzte. Diese erwies sich jedoch als nicht umsetzbar. Zu viele Bürger setzten sich darüber hinweg und gestalteten ihre Grundstückseinfriedungen nach eigenem Geschmack. Das Landratsamt Rosenheim, welches die Durchsetzung und Ahndung übernehmen hätte sollen, weigerte sich aus Gleichbehandlungsgründen, nur in Einzelfällen einzuschreiten. Die Satzung wurde in der Folge außer Vollzug gesetzt.
Nun wagte der Bürgermeister einen neuen Anlauf und ließ den Gemeinderat über den Entwurf einer optimierten Einfriedungssatzung beraten: „Wir brauchen einen durchsetzbaren Erlass, um unsere städteplanerischen Aspekte wie Kommunikation und offenen Blick verwirklichen zu können“, so Gruber. Viele Gremiumsmitglieder votierten für die Begrenzung der Einfriedungen auf 130 Zentimeter Höhe. Eine Vorgabe von Materialien, die dabei zur Anwendung kommen sollten (Holz, Draht, Beton, Stein), wollte man nicht machen. Nur Plastikelemente sollen ausgeschlossen werden.
Keine Höhenbegrenzung wird es bei Naturhecken geben. „Dies lässt sich wegen des Wachstums nicht kontrollieren, wenn es auch wünschenswert wäre“, so Gruber. Auch bereits bestehende Einfriedungen über 130 Zentimeter Höhe können bleiben, denn „hier besteht rechtlich ein klarer Bestandsschutz“. Einig war sich der Gemeinderat, dass es die Möglichkeiten von Ausnahmen geben muss. So ist bei Kindertagesstätten schon aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen eine Einfriedungshöhe von 160 Zentimetern vorgeschrieben.
Das Gremium entschied bei der Folgesitzung einstimmig, dass die neue Einfriedungssatzung in Kraft tritt. Als sicher gilt, dass diese streng kontrolliert werden wird. Nur so ist ein Vollzug durch das Landratsamt Rosenheim zu erwarten.roc