Riedering – Einer neuen Gebührensatzung für die Feuerwehr Riedering stimmte der Gemeinderat Riedering in seiner jüngsten Sitzung einstimmig zu. Eine Neufassung sei nötig, hatte zuvor stellvertretender Geschäftsleiter Hannes Lang erklärt, da die Fassung aus dem Jahr 2016 den aktuellen rechtlichen Standards angepasst werden musste.
Im Zuge dessen wurden auch die Pauschalsätze neu kalkuliert. Im Einzelnen gehe es um die Aufhebung von Paragraf 2 des FwGS (Feuerwehrgesetz) und um die Ergänzung der Umsatzsteuer in Paragraf 4 der Satzung, erläuterte Lang. In Paragraf 2 der alten Satzung steht, dass „aktiv in einer der gemeindlichen Feuerwehr Dienstleistende (…) grundsätzlich von der Leistung von Aufwendungsersatz für Leistungen nach Paragraf 1 Absatz 1 dieser Satzung ausgenommen“ sind und dass die Entscheidungen hierzu vom zuständigen Gremium, dem Haupt- und Finanzausschuss, zu treffen sind.
Der Absatz wurde vom Kommunalen Prüfungsverband kritisch bewertet und soll nun aufgehoben werden, sagte Lang.
Nach der derzeitigen Satzungsregelung wäre nämlich ein gemeindlicher Feuerwehrdienstleistender, selbst wenn er eine Gefahr vorsätzlich herbeigeführt hätte, nicht zum Aufwendungsersatz heranzuziehen.
Unklar ist bei der derzeitigen Regelung auch, welche Entscheidungsbefugnis der Haupt- und Finanzausschuss in dieser Grundsatzentscheidung in Satz 1 ausüben soll. Künftig soll deshalb im Einzelfall entschieden werden, ob Feuerwehrdienstleistende zum Aufwendungsersatz herangezogen werden. Dem Haupt- und Finanzausschuss soll in der Geschäftsordnung die Entscheidungskompetenz übertragen werden. Was die Pauschalsätze angeht, so seien diese basierend „auf dem Muster eines Pauschalsätze-Verzeichnisses des Gemeindetages, nicht auf örtlichen Berechnungen“ angepasst worden.
In einer kurzen Debatte ging es um die Regelung des Aufwendungsersatzes für aktive Feuerwehrleute. Bürgermeister Christoph Vodermaier (FW) meinte, dass alle umliegenden Gemeinden in einem ähnlichen Dilemma steckten, und dass das Problem mit der Änderung nun geregelt sei.
Mit 17:0 nahmen die Räte schließlich den Beschlussvorschlag – Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren – an.elk