Schechen/Bad Aibling – Weil ein Mann mehrere Tierarztrechnungen nicht bezahlt hatte, hat ihn das Amtsgericht Rosenheim zu einer Geldstrafe von 1750 Euro verurteilt.
Der Angeklagte aus Schechen hatte zusammen mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin ein Gestüt bei Aying gepachtet. Als dann ein Hof im Norden von Rosenheim verfügbar war, ging man dort einen Pachtvertrag ein. Zu diesem Zweck gründeten die beiden eine GmbH.
Weil die Partnerin des Angeklagten jedoch nach einem Urteil aus einer Insolvenzverschleppung nicht imstande war, die Geschäftsführung des Unternehmens zu übernehmen, trat der Angeklagte als Geschäftsführer der GmbH ein.
Verantwortung an Lebensgefährtin abgegeben
Gleichzeitig arbeitete der Schechener als Leiter von zwei Filialen eines international tätigen Reinigungskonzernes. Der Angeklagte gab an, dass er mit der Leitung der Reinigungsbetriebe voll ausgelastet war.
Zunächst in den Pachtbetrieb mit eingebunden, übernahm seine Partnerin mehr und mehr die Betriebsführung des Betriebes. „An mich wurden lediglich noch die Rechnungen zur Bezahlung weitergeleitet. Als das nicht mehr geschah, bin ich davon ausgegangen, dass meine Partnerin auch diese Abwicklung übernahm“, sagt der Angeklagte vor Gericht aus.
Im Verlauf des Jahres 2018 teilten ihm die Ärzte noch dazu mit, dass er an einer Krebserkrankung leide. Die Reinigungsfirma kündigte ihm daraufhin den Mitarbeitervertrag. Parallel dazu verließ ihn die Partnerin und ließ ihn mit einer Reihe von offenen Rechnungen zurück.
Zwar war er zunächst bemüht, den Betrieb aufrecht zu erhalten beziehungsweise die Pferde anderweitig unterzubringen. Jedoch von der Krankheit geschwächt, und durch mehrere Operationen nacheinander, resignierte er.
Nach wie vor waren jedoch für den Zeitraum von Februar 2018 bis Februar 2019 acht unbezahlte Rechnungen einer Tierarzt-Praxis in Höhe von 635 Euro offen, für die er sich jetzt wegen des gewerbsmäßigen Betruges vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten musste.
Seiner Einlassung, er habe nicht eine dieser Behandlungen veranlasst, weshalb ihn da keine Schuld träfe, hielt die Vorsitzende Richterin Melanie Lanzendorfer entgegen, dass er als gemeldeter Geschäftsführer der GmbH, letztlich für alle Geschäfte verantwortlich sei.
Schließlich gestand er zu, dass er sich im Vertrauen auf seine damalige Lebensgefährtin wohl zu wenig um die Abwicklung der Geschäfte gekümmert habe. Nur sei er nun nicht mehr in der Lage, diese Beträge zu bezahlen. Inzwischen arbeite er als Helfer in einem österreichischen Gestüt und verdiene dort – abzüglich Kost und Logis – etwa 430 Euro. Zu mehr Arbeit sei er krankheitsbedingt nicht in der Lage.
Die Zeugen bestätigten zwar, dass die frühere Partnerin die Aufträge erteilt hatte. Das Gericht regte daher an, dem Angeklagten lediglich die drei Beträge ab dem November 2018 als Betrug zur Last zu legen. Die Staatsanwaltschaft aber war ihrerseits keineswegs bereit, für die restlichen Fälle eine Einstellung zu beantragen.
Strafe fiel doch geringer aus
als gedacht
Dementsprechend fiel das Plädoyer der Staatsanwaltschaft aus, den Angeklagten aus Schechen in allen acht Fällen schuldig zu sprechen. Weil der Mann aber ohne jegliche Vorstrafe war, solle noch eine Geldstrafe möglich sein, die 150 Tagessätze zu je 25 Euro betrage.
Das Gericht folgte nicht dem Ansinnen der Staatsanwaltschaft. Es verurteilte den Angeklagten zu Betrug in drei Fällen, weil er bei diesen fraglos der allein Schuldige gewesen sei. 50 Tagessätze zu je 35 Euro ergaben eine erheblich geringere Strafe.