Pittenhart – Solarpark in Pittenhart? Klar, aber nur für diejenigen, die in der Gemeinde wohnen, alle Kosten von der Bauleitplanung bis zu einem möglichen Rückbau tragen, weit genug von Wohnhäusern sind, nicht auf wertvollen Äckern entstehen und die eine schriftliche Einspeisezusage des Energieversorgers haben. Ach ja: Die Solar- oder Fotovoltaikanlage darf maximal drei Hektar groß sein. Zwei von drei Anträgen scheiterten jetzt an mindestens einer dieser Klippen.
Antrag von 2021
der Auslöser
Auslöser für diese Festsetzungen, die der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschloss, war ein Antrag vom Februar 2021 zur Aufstellung eines Bebauungsplans für eine „Freiflächenphotovoltaikanlage Aindorf“ neben der Bahntrasse der Lokalbahn Bad Endorf – Obing in der Größe von drei Hektar. Im April hatte der Gemeinderat sich mit Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung eines Bebauungsplans für das Projekt bei Aindorf einverstanden erklärt – allerdings nur für eine Fläche von 1,5 Hektar.
Damals schon hatten die Gemeinderäte erklärt, eine grundsätzlichen Position zu Freiflächen-PV-Anlagen erarbeiten zu wollen. Inzwischen liegen weitere Anträge für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen im Gemeindegebiet vor. Darauf hin hatten die Gemeinderäte sich in einer nichtöffentlichen Sitzung auf einheitliche Regeln für solche Anträge verständigt. Sie gelten für Anlagen bis zu drei Hektar.
Unabdingbare Voraussetzung für die Zustimmung des Gemeinderates zur Aufstellung eines Bebauungsplans für eine solche Anlage ist das Vorliegen einer schriftlichen Einspeisezusage des Energieversorgungsunternehmens. Ohne die geht gar nichts.
Außerdem muss der Betreiber der Anlage in der Gemeinde Pittenhart wohnen und sämtliche Kosten für das Aufstellungsverfahren, die Erschließung, den Unterhalt, den Flächenausgleich und den eventuellen Rückbau der Anlage übernehmen, abgesichert durch einen Durchführungsvertrag zwischen Antragsteller und Gemeinde.
Dies gilt auch für den Fall, dass im Verlauf des Verfahrens Gesichtspunkte vorgetragen werden, die gegen die Aufstellung des Bebauungsplans sprechen und vom Gemeinderat als so gravierend gewichtet werden, dass das Gremium sich für einen Abbruch des Verfahrens ausspricht.
Das heißt: Der Antragsteller muss alle bis dahin angefallenen Kosten tragen, auch wenn die Anlage nicht entsteht.
Als mögliche Gründe gegen die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage wurden im Grundsatzbeschluss genannt: die Belegung von wertvollen Acker- und Grünlandflächen, begründete schriftliche Nachbareinsprüche oder die Nähe der Anlage zu Wohnbebauung.
Für das Vorhaben „Solarpark Aindorf“ sind die geforderten vertraglichen Vorgaben erfüllt und so wurde von den potenziellen künftigen Betreibern nun erneut der Antrag zur Bebauungsplanaufstellung für eine Größe von drei Hektar gestellt. Gemeinderat Georg Schartner junior (CSU) lehnte den Antrag ab, weil es sich um hochwertigen landwirtschaftlichen Grund handle. Dritter Bürgermeister Engelbert Buchner (FW) wollte wegen der nahen Wohnbebauung bei der Begrenzung der Anlage auf 1,5 Hektar bleiben. Der Antrag fiel mit fünf gegen sechs Stimmen durch. Ob die bereits erteilte Zustimmung für eine Anlage mit 1,5 Hektar weiter gilt, müsse noch abgeklärt werden, hieß es.
Ebenfalls abgelehnt wurde mit fünf zu sechs Stimmen ein Antrag für eine Freiflächenfotovoltaikanlage bei Hinzing.
Dazu wollte Buchner (FW) festgehalten haben, dass der Antragsteller noch einen Antrag auf eine reduzierte Anlage mit 1,5 Hektar einreichen könne, wie es auch für die Anlage bei Aindorf gelte.
Lediglich dem Antrag zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage östlich des Gewerbegebiets „Am Bahnhof“ stimmte der Gemeinderat unter den genannten Voraussetzungen einmütig zu. Laut Bürgermeister Sepp Reithmeier (CSU) handelt es sich hier nicht um wertvollen landwirtschaftlichen Grund. Die Behandlung der Interessensbekundung für zwei weitere PV-Anlagen – am Bahnhof sowie in Fachendorf – wurde zurückgestellt, bis aussagekräftige Antragsunterlagen vorliegen.
Stellungnahme
an die Behörden
Gemeinderat Robert Stecher (CSU) schlug vor, der Gemeinderat solle eine Stellungnahme an die zuständigen Behörden verfassen, dass bei solchen Anlagen die Regelung zur Ausweisung von ökologischen Ausgleichsflächen für eine Baumaßnahme nicht angewandt werden sollte, weil dadurch der Landwirtschaft noch zusätzliche Flächen entzogen würden, obwohl unter PV-Anlagen der Boden nicht versiegelt und die Artenvielfalt auf der Fläche sogar erhöht werde. Eine Idee, die bei Bürgermeister Reithmeier auf offene Ohren stieß – und demnächst Thema im Gemeinderat wird.