Bauvorhaben genehmigt

von Redaktion

Außenbereich erschwert Planungen – Lösung gefunden

Riedering – Einstimmig genehmigte der Gemeinderat von Riedering in seiner jüngsten Sitzung die Überplanung zweier Grundstücke am südwestlichen Ortsrand von Abersdorf für eine landschaftsschonende Bebauung samt Änderung des Flächennutzungsplanes. Bauamtsleiterin Birgit Gunvar Steinbacher hatte vor dem Beschluss die Ausgangslage – die beiden Bauvorhaben liegen im sogenannten Außenbereich – erläutert. Der Gemeinderat hatte dem Vorbescheid für ein Einfamilienhaus samt Einliegerwohnung im Oktober vergangenen Jahres grünes Licht gegeben, während das Landratsamt den Vorbescheid ablehnte und auf den Flächennutzungsplan verwies, der das Areal als landwirtschaftliche Fläche ausweist.

Gebäude muss sich in
Landschaft einbetten

Eine gemeindliche Bauleitplanung könnte „diese Beeinträchtigung aus dem Weg räumen und dafür sorgen, dass das Gebäude behutsam in die Landschaft eingebettet wird“, wie es im Schreiben heißt. Nunmehr gebe es einen weiteren Bauwunsch in der Nähe des ersten Bauvorhabens, sagte Steinbacher. Hierzu habe das Landratsamt erklärt, dass das „rechtlich und ortsplanerisch“ sei. „Ein Hervorspringen eines einzelnen Baukörpers aus einer bestehenden Randlage, insbesondere für ein einzelnes Vorhaben, ist grundsätzlich kritisch zu beurteilen“.

Die Gemeinde sollte, wenn gewollt, die bestehende Ortsrandsituation im Rahmen einer städteplanerischen Untersuchung fortentwickeln oder abschließen. Dominik Summerer (CSU) begrüßte, dass Einheimische hier bauen wollen, wollte aber wissen, wie es dort um die Zufahrt bestellt sei. Steinbacher erklärte, dass es keine Gefälligkeitsplanung werden soll und dass es eine Zufahrt über eine Privat-Zufahrt gebe. Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWG) ergänzte, dass dafür schon mehrfach Bereitschaft und Zustimmung signalisiert worden seien.

Da keine weiteren Nachfragen kamen, stellte Vodermaier den Beschlussvorschlag für die Überplanung der beiden Grundstücke vor. Am südwestlichen Ortsrand von Abersdorf soll im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine städteplanerische Untersuchung vorgenommen sowie eine entsprechende Bauleitplanung in die Wege geleitet werden, um eine landschaftsschonende Bebauung zu ermöglichen. Im Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Diesem Vorschlag stimmte das Gremium geschlossen zu.

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