Raublinger beleidigt CDU-Politiker

von Redaktion

Das Amtsgericht Rosenheim verurteilt einen 59-jährigen Mehrfachtäter wegen Beleidigung im Internet zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Raubling – Der 59-jährige Mann aus Raubling war bereits in der Vergangenheit durch zahlreiche Internetposts aufgefallen und stand deswegen schon häufiger im Konflikt mit dem Gesetz. Aufgrund von Hassrede im Netz musste der Raublinger sich nun erneut vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Laut Anklage hat der 59-Jährige im Januar des Vorjahres einen Post des CDU-Politikers Paul Ziemiak auf Facebook, in dem dieser Bezug auf den Parteitag der CDU genommen hatte, kommentiert. Darin hat der Angeklagte Ziemiak rüde beleidigt und sich antisemitisch geäußert.

Angeklagter erschien
ohne Verteidiger

Bei dem Geschädigten Ziemiak handelt es sich um einen Bundestagsabgeordneten der CDU. Die Berliner Polizei war auf den Beitrag gestoßen und hatte das Verfahren ins Rollen gebracht. „Der Kommentar ist nicht von mir, so einen Schmarrn schreib ich nicht“, beteuerte der Angeklagte, der ohne Verteidiger vor Gericht erschienen ist. Jemand müsse sein Profil gehackt haben, anders könne er sich das nicht erklären. Auf Vorhalt von Staatsanwalt Weinhart, dass es sich doch eindeutig um seinen Account handle, gab der Angeklagte an, dass sein Internetzugang nicht geschützt sei. Allerdings könne er sich auch nicht vorstellen, dass einer seiner Nachbarn sein Handy oder seinen Computer in seiner Abwesenheit benutzt habe. „Wenn ich sag, das ist so, dann ist das so“, betonte der Raublinger, der sich bereits mehrfach wegen Beleidigung, Bedrohung und anderer Delikte verantworten musste.

Laut dem Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Brannenburg ist das Profil des Angeklagten, der regelmäßig Beiträge meist mit politischem Bezug poste, öffentlich einsehbar.

In seiner Vernehmung habe der Angeklagte bestritten, den Kommentar verfasst zu haben und angegeben, dass er CDU-Fan sei, berichtete der Polizeibeamte.

Mittlerweile gebe es ein neues Verfahren gegen den Angeklagten wegen Beleidigung eines Mitarbeiters der Gemeinde Raubling und Verstoß gegen das Waffengesetz.

„Sie haben Glück, dass die Beleidigungen noch vor der Gesetzesänderung waren, denn nun sind die Strafen für die Beleidigung von Personen des politischen Lebens deutlich höher“, stellte Staatsanwalt Weinhart klar. Er hatte keine Zweifel daran, dass der Angeklagte den Post selbst verfasst hat. Wenn man sich das Internetprofil des Beschuldigten anschaue, passten die Äußerungen ins Bild. Ein angebliches Hacken des Accounts sei nicht glaubhaft. Da die bisher verhängten Geldstrafen wohl keinen Eindruck gemacht hätten, forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und 160 Stunden gemeinnützige Arbeit. „Das stammt nicht von mir, ich hätte mich dafür entschuldigt“, beteuerte der Angeklagte in seinem Schlusswort.

Geldstrafe
von 2250 Euro

„Sie bestreiten, aber anhand der Beweismittel sind sie überführt“, stellte Richterin Alexandra Gruber fest. Sie war überzeugt, dass der Angeklagte den Post abgesetzt hatte. Zugunsten des Angeklagten wertete sie, dass die Tat bereits eineinhalb Jahre zurückliegt. Allerdings habe er eine öffentliche Person antisemitisch beleidigt und deshalb sei eine hohe Geldstrafe unerlässlich, um dem Angeklagten sein Unrecht vor Augen zu führen. Deswegen wurde der 59-Jährige zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Das ist eine Gesamtsumme von 2250 Euro.

Artikel 1 von 11