Großkarolinenfeld – Baurecht vereinfachen – das war der Hintergedanke in der Gemeinde Großkarolinenfeld, zwei veraltete Bebauungspläne aufzuheben. Nun wurde der Bebauungsplan „Großkarolinenfeld-Nord“ besprochen.
Bürgermeister Bernd Fessler (Parteifrei) machte erneut klar: Man wolle kein Baurecht entziehen, sondern lediglich starre Baugrenzen auflösen. Der Bebauungsplan sei in die Jahre gekommen, inzwischen habe es rund 90 Befreiungen gegeben. Der planungsrechtliche Rahmen sei in Zukunft nun die Bayerischen Bauordnung mit dem sogenannten „Einfügungsgebot“. Bauvorhaben müssen sich damit in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügen. Mit 16 zu drei Stimmen sprach sich der Gemeinderat für die Aufhebung aus.
Kein Baurecht entziehen – dieses Ziel stieß im Gebiet des Bebauungsplanes Großkarolinenfeld-Nord nun genau auf ein Hindernis. Denn ein Grundstück in der Pfälzerstraße gerät mit dem Aufhebungsbeschluss in den Außenbereich. Bauvorhaben dort wären damit nicht zu realisieren. Den Bebauungsplan nur für dieses Grundstück aufrechtzuerhalten, geht aber rechtlich auch nicht, wie Bauamtsleiter Markus Czaja erklärte. Es bestehe außerdem ein Freisteller für die Fläche. Um dort nun eine Bebauung auf der Grundlage der bisherigen Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für ein Einfamilienhaus realisieren zu können, hatte der Bauausschuss den Erlass einer Einbeziehungssatzung empfohlen. Die rechtlichen Voraussetzungen seien gegeben, da die Fläche als Baufläche dargestellt sei und die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt ist. Einstimmig sprach sich das Gremium für die Einbeziehungssatzung des Grundstückes in der Pfälzerstraße aus.khe