Autokauf mit Blüten aus China

von Redaktion

Raublinger will mit Falschgeld bezahlen und wird zu Geldstrafe verurteilt

Raubling – Angeblich um authentisches Spielgeld für sich und seine Kumpels zum Monopoly spielen zu haben, erwarb der Raublinger im Februar 2020 bei einem chinesischen Anbieter jeweils 100 gefälschte 10, 20, 50, 100 und 500 Euro Banknoten im Gesamtwert von 68000 Euro.

Angeklagter entschuldigt sich

Nun musste sich der 33-Jährige vor dem Schöffengericht Rosenheim verantworten. Denn laut Anklage, die vom Tatvorwurf der Geldfälschung ausging, hatte er versucht, mit einem Teil des Falschgelds im Juli 2021 ein Auto zu kaufen.

„Es tut mir leid“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er habe unbedingt ein Auto gebraucht und der BMW des Rohrdorfers habe ihm sehr gut gefallen. Man sei sich schnell einig geworden. Eigentlich habe er den Kaufpreis von 6500 Euro von seiner Lebensversicherung bezahlen wollen, doch dann habe es Verzögerungen bei der Auszahlung gegeben. Er habe den Verkäufer nicht vor den Kopf stoßen und vom Kauf zurücktreten wollen. Deshalb habe er sich dazu hinreißen lassen, mit den gefälschten Scheinen zu bezahlen, so der Raublinger.

Bei der Geldübergabe sei der Freundin des Geschädigten aufgefallen, dass es sich um Falschgeld handelt, sagte der Autobesitzer vor Gericht. Die Scheine wiesen auf einer Seite jeweils in der Druckfarbe des Geldscheins den Aufdruck „Prob copy“ auf. Als er den Angeklagten darauf angesprochen habe, habe der sich überrascht gezeigt, angegeben, dass er das Geld vom Geldautomaten geholt habe und die Polizei verständigt, sagte der Rohrdorfer.

„7000 Euro von einem Geldautomaten und noch dazu gefälschte Scheine, das kam mir spanisch vor“, sagte der ermittelnde Beamte des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Die aufgefundenen Banknoten seien leicht als Fälschung zu erkennen gewesen. Als er den Angeklagten damit konfrontiert habe, hätte der eingeräumt, dass es sich um Spielgeld handle und einer Wohnungsdurchsuchung zugestimmt.

In den Räumlichkeiten seien an verschiedenen Ablageorten gefälschte Geldscheine im Nennwert von insgesamt 49220 Euro aufgefunden worden. Der Angeklagte habe angegeben, den Differenzbetrag zum Bestellwert bereits geschreddert zu haben, sagte der Beamte.

Für die Anklagevertretung stand der Tatvorwurf der Geldfälschung in Tateinheit mit Betrug fest. Der Angeklagte habe sich von Anfang an versucht herauszureden, so der Anwalt des Geschädigten. Wenn es dann eng werde, revidiere er seine Aussagen, wie er es brauche. Das Fazit: Es habe sich um ein planvolles Vorgehen gehandelt. Die Tat sei vollendet und das Geld übergeben worden und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten erforderlich. Zugunsten des Angeklagten wurde sein teilweises Geständnis gewertet.

„Es war eine Dummheit, die von Anfang an zum Scheitern verurteilt war“, sagte Verteidiger Johannes Helber. Das gehe schon in die Richtung: „Untauglicher Versuch“. Aber sein Mandant habe sein Unrecht eingesehen. Er habe keine Vorstrafen und es sei kein Schaden entstanden. Das Strafmaß stellte der Verteidiger ins Ermessen des Gerichts.

Das Schöffengericht war der Auffassung, dass der Tatbestand der Geldfälschung nicht erfüllt sei und es sich stattdessen um versuchtes Inverkehrbringen von Falschgeld handle. Es sei strittig, ob die Bestellung des Falschgelds mit der Absicht es als Zahlungsmittel zu verwenden, erfolgt sei, sagte Richter Matthias Knoblauch in seiner Urteilsbegründung. Es sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte den Entschluss erst beim Autokauf gefasst habe.

Vergleichsweise mildes Urteil

Richter Knoblauch führte weiter aus, dass die Tat schließlich im Versuchsstadium steckengeblieben sei. Es habe sich um keine besonders guten Fälschungen gehandelt und es sei kein Schaden entstanden. Das sei auch keine Bagatelle, doch in der Gesamtschau mit der Entschuldigung und dem Geständnis sei ein milderes Urteil gerechtfertigt.

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