Uneinigkeit bei Baugrenzen

von Redaktion

55 Jahre alter Bebauungsplan „Halfing Ost“ soll neu aufgestellt werden

Halfing – Ohne endgültigen Beschluss wurde die Bebauungsplanänderung für „Halfing Ost“ auf die kommende Sitzung vertagt. Der Gemeinderat stimmte zwar der Kenntnisnahme von behördlichen Stellungnahmen zu. Aber die Einwände von Bürgern konnten nicht endgültig abgehackt werden, sodass ein abschließender Beschluss vertagt wurde.

Einwände von
Seiten der Behörden

Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) erinnerte daran, dass das Gremium einer Änderung des Bebauungsplans „Halfing Ost“ – die ursprüngliche Fassung datiert aus dem Jahr 1967 – im beschleunigten Verfahren im vergangenen Dezember zugestimmt hatte.

In der jüngsten Sitzung ging es um Stellungnahmen bezüglich der Änderungen im Bebauungsplan. Einwände von Seiten der Behörden machten nur geringfügige redaktionelle Änderungen erforderlich, erklärte die Halfinger Rathauschefin.

So hatte beispielsweise die Untere Naturschutzbehörde geltend gemacht, die Planzeichen der zu erhaltenen und zu pflanzenden Bäume zu überarbeiten. Die Rhein-Sieg Eisenbahn, deren Partner vor Ort die Chiemgau Lokalbahn ist, sprach sich dafür aus, einen wichtigen Hinweis in den Bebauungsplan einfließen zu lassen. Demnach seien Emissionen durch die Bahnanlage zu dulden und die Mindestabstände von drei Meter zum geraden Gleis ohne Überhöhung einzuhalten. Die Einwände nahmen die Gemeinderäte jeweils einstimmig an.

Mehr Diskussionsbedarf bestand allerdings anschließend bei den Stellungnahmen von Bürgern. Eine erste Stellungnahme betraf den seit Jahrzehnten genutzten Fußweg zwischen Ring- und Lagerhausstraße, der auf Privatgrund liegt. Die Planunterlagen sollen, so der mit drei Gegenstimmen gefasste Beschluss (unter anderem votierte Johann Guggenberger, parteilos, dagegen) nicht geändert werden. Die Gemeinde werde sich aber weiterhin bemühen, den Weg zu erhalten und entsprechende Grundstücksverhandlungen zu führen.

Gegen die Änderung des Bebauungsplans erhob noch ein weiterer Bürger Einspruch. Konkret ging es um Höhenangaben bei einzelnen Flurnummern, um eine Erweiterung der Baugrenzen sowie um einen Bauwunsch für ein Grundstück. Bürgermeisterin Regina Braun erklärte bezüglich der Höhendifferenzen, dass die maximal zulässige Höhe der Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss (OKEG) im Planteil des Bebauungsplanes festgesetzt wird. Die Höhen wurden durch eine Geländevermessung bestimmt.

Satzungsbeschluss wurde vertagt

„Im Entwurf wurde für die südlichen Flurnummern eine maximale Höhe OKEG von 503,9 Meter über Normalhöhennull festgesetzt. Die maximale Höhe für die nördlichen Flurnummern beträgt hingegen 502,9 mNN. Dies hat den Grund, dass das Gelände von Norden nach Süden ansteigt.“

Aus den Reihen des Gremiums kam der Vorschlag, allgemein darüber nachzudenken, die Baugrenzen auf zwei Meter zu erweitern. Damit könnte die Gemeinde möglicherweise eine Dienstbarkeit für den Fußweg bekommen. Dafür müssten allerdings vorab auch die Versorgungsleitungen geprüft werden. Da diese Punkte in der Sitzung nicht geklärt werden konnten, beschloss das Gremium, den Satzungsbeschluss erneut zu vertagen. Nun soll der Bauausschuss noch einmal beraten.

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