Großes Mehrfamilienhaus darf gebaut werden

von Redaktion

Gemeinderat Riedering stimmt zu – Auflagen zur Art des Daches und zu Parkplätzen

Riedering – Dem Antrag eines Bauwerbers folgend, soll der Bebauungsplan für Riedering Süd entsprechend geändert werden, ehe die Öffentlichkeit beteiligt wird. Diesem Beschluss stimmte der Gemeinderat Riederings in seiner jüngsten Sitzung mit 16:0 zu.

Schon mehrfach war das Bauvorhaben – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten, Tiefgarage und oberirdischen Besucherstellplätzen an der Tinninger Straße – auf der Tagesordnung gestanden. Mehrfach gab es Änderungen, sogar ein Phantomgerüst wurde aufgestellt.

Birgit Gunnar Steinbacher vom Bauamt sagte, dass durch die vorgesehene Bebauung das Baugebiet zwischen Söllhubener Straße und Hochriesstraße seinen Charakter mit Einzelhausbebauung langsam verlieren werde. Und dass der einzige Bezugsfall ein Gebäude an der Söllhubener Straße sei. Laut Plan soll das Gebäude mit maximal acht Wohneinheiten nunmehr keine Dachgauben haben (beantragt waren drei), das Dach soll eine Dachneigung zwischen 21 und 27 Grad bekommen (statt 30 Grad) und die Wandhöhe soll 6,75 Meter haben. Als Dacheindeckung dürfen nur naturrote, rotbraune oder braune kleinteilige Dachplatten verwendet werden. Und alle erforderlichen Stellplätze müssen in der Tiefgarage nachgewiesen werden.

Georg Kasberger (CSU) empfand das Vorhaben nach wie vor als massive dichte Bebauung und auch Christine Banjai (FWG) sah die Planung als „wahnsinnig groß.“ Robert Langzauner (WUS) hakte nach: „Was wollen wir in der Gemeinde? Kleine Häuser oder weniger Versieglung mit größeren Häusern?“ Ersteres werde „nicht mehr erhaltbar sein in der heutigen Zeit.“ Schon allein deshalb müsse eine Nachverdichtung möglich sein.

Marianne Loferer (CSU) befand sechs Wohneinheiten für das geplante Gebäude als ausreichend. Georg Staber (FWH) hingegen meinte, dass kleinere Wohnungen bezahlbarer seien. Also lieber acht statt sechs Wohneinheiten. Er stellte infrage, dass die Autos immer in der Tiefgarage parkten.

Bürgermeister Vodermaier erklärte, dass der Bauträger hierzu schon Gesprächsbereitschaft signalisiert habe. Wichtig sei, so der Rathauschef, dass ein Kompromiss gefunden wurde, maximal acht Wohneinheiten und analog zum Nachbarn die gleiche Wandhöhe und Quergiebel.

Dem Beschlussvorschlag, die Punkte maximal acht Wohneinheiten, zulässige Wandhöhe 6,75 Meterm, alle Stellplätze in der Tiefgarage, keine Dachgauben und keine Lichtgräben sowie naturrote, rotbraune oder braune kleinteilige Dachplatten in den Bebauungsplanentwurf mitaufzunehmen, fand trotz der vorausgegangenen Debatte einstimmig Zustimmung. Sobald der Entwurf fertig ist, soll die Öffentlichkeit beteiligt werden.elk

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