„Wir haben einen großen Schritt getan“

von Redaktion

Satzung für Bebauungsplan des südwestlichen Teils von Niedermoosen beschlossen

Riedering – Vor 18 Jahren hat der Gemeinderat Riedering begonnen, einen Bebauungsplan für den südwestlichen Teil von Niedermoosen zu erstellen. Nun erließen die Mitglieder den Satzungsbeschluss einstimmig.

„Wir haben einen großen Schritt getan“, zeigte sich Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWG) in der jüngsten Gemeinderatssitzung zufrieden. Birgit Gunvar Steinbacher vom Bauamt ging vor dem Beschluss auf die Stellungnahmen ein. Die Anbauverbotszone von 15 Metern sei im Flächennutzungsplan zu ergänzen – gemessen vom Fahrbahnrand der Kreisstraße. Diesen Einwand hatte die Abteilung Hoch- und Tiefbau vorgebracht. Ansonsten gab es keine Bedenken, sodass der Gemeinderat der Änderung einhellig zustimmte.

Mehr Diskussionsbedarf gab es beim Bebauungsplan. Hier mahnte die Untere Naturschutzbehörde bezüglich einer Ausgleichsfläche: zur Bekämpfung des japanischen Staudenknöterichs müsse achtmal pro Jahr gemäht werden. Besser seien jedoch alle zwei Wochen. Dieser Empfehlung widersprach das Gremium. Schließlich lenkten die Mitglieder ein, da der Bebauungsplan Ausgleichsflächen vorschreibt. Eine weitere Ausgleichsfläche direkt am Straßenrand der RO15 sah die Untere Naturschutzbehörde als ungeeignet an. Der sparsame Umgang mit Grund und Boden werde dadurch berücksichtigt, hielt die Verwaltung entgegen. Die Größe der Sichtdreiecke ab Fahrbahnrand bei Geh- und Radwegen sind auf die zukünftige Situation ausgelegt. Bei Zufahrten sollen sie etwa drei mal 30 Meter betragen. Hinsichtlich dieses Einwands der Abteilung Hoch- und Tiefbau merkte die Verwaltung an, dass sie davon ausgehe, dass die Geschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt auf 50 km/h begrenzt werden kann.

Einen Bürger störten die Wandhöhe von 6,35 Metern und die nicht zugelassenen Geländeveränderungen. Damit könne man den Keller nicht als Souterrain nutzen. Diesen Einwänden folgend, soll nun die zulässige maximale Wandhöhe auf 6,50 Meter erhöht werden. Auch die Festsetzung zur Geländeveränderung wird angepasst. Die Erstellung eines Lichtgrabens mit einer Länge von maximal 25 Prozent der Wandlänge wird aufgenommen. Ein weiterer Bürger merkte an, dass dessen Zweifamilienhaus nur aus zwei, nicht drei Vollgeschossen besteht. Dies soll entsprechend in der Begründung des Bebauungsplanes berichtigt werden.

Zwei Grundstücke im südwestlichen Teil Niedermoosens werden nicht in den Geltungsbereich des nunmehr beschlossenen Bebauungsplanes aufgenommen. Den Antrag auf Aufnahme in den Geltungsbereich lehnte der Gemeinderat geschlossen ab. Vor zwei Jahren hatte der Bürger schon einmal den Antrag dafür gestellt, dem der Gemeinderat damals zustimmte. Die Erschließung für ein weiteres geplantes Gebäude auf den beiden Grundstücken ist aber nicht gesichert. Deshalb sollten die Grundstücke nach Rücksprache mit dem Landratsamt aus dem Geltungsbereich genommen werden. Der Gemeinderat billigte dies im Juli vergangenen Jahres.

In einem erneuten Antrag geht es um die Wiederaufnahme der beiden Grundstücke in den Geltungsbereich, da sich laut Antragsteller die Ausgangssituation verändert hat. Die Zufahrt über ein drittes Grundstück sei mündlich erfolgt und könne auch schriftlich erteilt werden. Eine Sicherung im Grundbuch sei aber nicht vorgesehen. Der Gemeinderat blieb jedoch bei seiner Entscheidung und lehnte die Aufnahme der beiden Grundstücke in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ab.

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