1750 Euro fehlen in der Kasse

von Redaktion

Sportverband zahlt Gutscheine nicht – Endorfer Schwimmverein verschickt Mahnung

Bad Endorf – Ein 50-Euro-Gutschein für Frühschwimmer, gesponsert von der Staatsregierung: Gut gemeint, aber schlecht umgesetzt, findet Thomas Poggemann, Vorsitzender des Endorfer Vereins „Schwimmflöhe“. Weil das Geld für die Gutscheine nicht angekommen ist, hat Poggemann eine Mahnung über 1750 Euro an den Landesverband geschickt und gedroht, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

„Auf dem Rücken
der Kleinsten“

Alle Vorschulkinder und Erstklässler in Bayern haben am ersten Schultag vergangenen Jahres einen Gutschein über 50 Euro erhalten. Diesen konnten die Kinder für Schwimmkurse einlösen, die mit dem Seepferdchen-Abzeichen abschließen. Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) hat die Abrechnung im Auftrag der Regierung übernommen.

„Soweit die Theorie. Denn leider klappt die Auszahlung überhaupt nicht“, sagt Poggemann. Der Verein warte seit Dezember 2021 auf das Geld und es sei kein Ende in Sicht. „Die ganze Gutschein-Aktion stellt sich mal wieder als Scheinaktion der Politik, auf dem Rücken der Schwächsten und Kleinsten ausgetragen, dar.“ Dabei sei die Gutschein-Aktion den „Schwimmflöhen“ sehr entgegengekommen, weil sich der Verein aktuell „sehr teuer“ in kommerzielle Bäder wie das Prienavera und die Chiemgau Thermen einmieten muss. Ihr Stammbad, das Hallenbad der Bundespolizei in Bad Endorf, sei seit April 2020 geschlossen. Und das bleibt Poggemann zufolge wohl auf unbestimmte Zeit so. Dort konnte der Verein seine Kurse sehr günstig durchführen.

Dass das Geld für die Gutscheine nicht überwiesen wurde, bringt die „Schwimmflöhe“ deshalb umso mehr in Bredouille. Denn der Verein ist gemeinnützig und habe keine Möglichkeit, finanzielle Rücklagen zu bilden. Darum kann der Verein Poggemann zufolge keine Gutscheine mehr annehmen. Niemand wisse, wann und ob das Geld überhaupt von der Regierung über den BLSV ausgezahlt wird. Am 15. Dezember 2021 hat der Verein die 1750 Euro bereits gemeldet. Poggemann habe zwei Excel-Formulare zur Abrechnung geschickt. Drei Monate später, am 13. März, hat ein Mitarbeiter des BLSV den Erhalt der Dateien bestätigt.

Zweieinhalb Monate später, am 2. Juni, habe dem Vorsitzenden ein Mitarbeiter am Telefon mitgeteilt, dass die Auszahlung angewiesen wurde. 18 Tage später war das Geld immer noch nicht auf dem Konto. Daraufhin hat Poggemann eine Mahnung an den Landesverband geschickt – mit einer Zahlungsfrist bis zum 24. Juni.

Das Problem entstand nach Angaben von Thomas Reiner, Leiter der Verbandskommunikation des BLSV, bereits bei der Erstmeldung des Betrags am 15. Dezember. „Hier kam es zu einer bedauerlichen Verzögerung aufgrund eines internen Übermittlungsfehlers, der leider erst sehr spät auffiel“, sagt er. Mittlerweile habe der BLSV den Betrag jedoch überwiesen.

Aufgrund des Übermittlungsfehlers habe der Landesverband seine internen Prozesse überprüft. Dass es zu diesem Übermittlungsfehler kam und damit zur Zeitverzögerung der Auszahlung, bedauere der BLSV sehr. „Wir entschuldigen uns bei den Schwimmflöhen“, sagt Reiner.

Das Innenministerium habe nicht bezahlt

Das scheint ein schwacher Trost für Poggemann zu sein. Nach eigenen Angaben hat er mehrmals angerufen sowie viele E-Mails geschrieben und ist immer wieder vertröstet worden.

Die Mitarbeiter hätten ihm mitgeteilt, dass das Innenministerium nicht bezahlt habe.

Ein Angestellter des BLSV habe sogar behauptet, dass der Betrag schon am 7. März überwiesen wurde. „Das hat nicht gestimmt“, sagt Poggemann. Wenn es wirklich ein Übermittlungsfehler war, verstehe er nicht, weshalb der Vorgang nicht nach seiner ersten Beschwerde überprüft wurde.

Mittlerweile ist der Betrag auf dem Konto der „Schwimmflöhe“ eingegangen. „Nach der stark formulierten Mahnung und Drohung mit dem Rechtsanwalt“, betont Poggemann.

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