Brannenburg/Traunstein – Stets täuschte ein 28-Jähriger glaubhaft seine Zahlungswilligkeit und -fähigkeit vor. Drei Geschädigte fielen darauf herein und blieben insgesamt auf einem Schaden von fast 48000 Euro sitzen.
Angeklagter
ist vorbestraft
Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler verurteilte den Kaufmann wegen dreifachen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Dabei bezog die Kammer eine vorherige Strafe des Amtsgerichts Rosenheim mit ein. Der Angeklagte hatte im Sommer 2018 einen Mietvertrag für eine Wohnung in Brannenburg ab Herbst 2018 mit einem monatlichen Mietzins von 3250 Euro abgeschlossen. Letztlich summierten sich die ausstehenden Beträge bis Anfang April 2019 auf 26000 Euro.
Außerdem bestellte der 28-Jährige im Oktober 2018 bei einer Firma in Rosenheim einen Leasing-Drucker. Die fälligen Raten in Höhe von 2642,08 Euro überwies er jedoch nicht.
Teure Möbel
aus Eiche
Des Weiteren ließ der Betrüger bei einer Schreinerei in Flintsbach Eichenmobiliar im Wert von 18916,24 Euro anfertigen. Die Handwerksfirma sah für die im Juli 2018 gelieferten Möbel nie einen Cent. Im Urteil ordnete die Sechste Strafkammer einen Wertersatz in voller Höhe des Schadens mit exakt 47558,32 Euro an. Sowie eine Haftstrafe von über zwei Jahren.