Söchtenau – Der Gemeinderat war sich in seiner jüngsten Sitzung einig, aufgrund der steigenden Anforderungen in der Trinkwasserversorgung eine Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden Prutting und Vogtareuth anzustreben. Hierzu fanden in den letzten Monaten mehrere Gespräche zwischen den beteiligten Gemeinden statt. Neben einem Seminar mit den Fachberatern des Bayerischen Gemeindetages wurden auch die privaten Versorger sowie die Wasserversorger der Lechraingruppe sowie der Wasserzweckverband Schonstett-Amerang-Eiselfing kontaktiert und in die Gespräche eingebunden.
Versorgung
wird professioneller
Bürgermeister Bernhard Summerer (WSK) erklärte, dass aufgrund der positiven Stimmung aller Beteiligten jetzt der Weg zu einer professionellen Wasserversorgung angegangen werden sollte. Eine bestmögliche Lösung hierfür sei die Gründung eines gemeinsamen Betriebsführungszweckverbandes mit der technischen Leitung durch einen Wassermeister. Um den weiteren Anforderungen – wie beispielsweise einer vorgeschriebenen 24-Stunden-Bereitschaft – gerecht zu werden, soll möglicherweise auch weiteres Personal eingestellt und geschult werden.
Obwohl die Trinkwasserversorgung eine kommunale Pflichtaufgabe darstellt, gibt es seitens der Kommunen keinerlei Absichten, die privaten Versorger zu übernehmen. Vielmehr können sich der Wasserverein Obernburg, die Wasserversorgungsgenossenschaft Söchtenau sowie der Wasserbeschaffungsverband Vogtareuth mittels einer Zweckvereinbarung dem neuen Zweckverband anschließen.
Summerer fasste zusammen, dass die drei Gemeinden ähnliche Voraussetzungen aufweisen und gut zusammenpassen. Auch die privaten Versorger haben erkannt, dass ein Umdenken notwendig ist und alle an einem Strang ziehen sollten. Damit würde die Trinkwasserversorgung weiterhin in eigener Hand bleiben, eine Auslagerung einzelner Bereiche an externe Anbieter könne unterbleiben und für die interkommunale Zusammenarbeit sind auch Fördermittel vorhanden.
Natürlich sind auch höhere Kosten zu erwarten, so der Rathauschef, dies wäre aber auch bei anderen Lösungen der Fall. In der letzten Besprechung der drei beteiligten Kommunen wurde zur weiteren Vorgehensweise beschlossen, dass die Gemeinden einen Grundsatzbeschluss über eine Beteiligung an einen Betriebsführungszweckverband fassen. Sollte wider Erwarten eine Gemeinde nicht dabei sein, so wird die Zusammenarbeit von den beiden Verbleibenden weiter betrieben.
Fördermittel und
Zweckvereinbarung
Anschließend sollen Fördermittel beantragt sowie Kostenaufstellungen und eine Zweckvereinbarung entworfen werden. Parallel dazu werden die privaten Versorger ihre Gremien über die steigenden Anforderungen im Bereich der Trinkwasserversorgung und die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Betriebsführungszweckverband informieren.
Als eigenes Ziel für den Beginn einer Zusammenarbeit wurde der 1. Januar 2023 festgehalten. Mit 11:0 Stimmen stimmte das Gremium der Gründung eines gemeinsamen Zweckverbandes mit den Gemeinden Prutting und Vogtareuth sowie der Zusammenarbeit mit den privaten Versorgern zu.