Inntal/Rosenheim – Seit 30 Jahren, seit Gründung der Firma, war die Angeklagte in der Buchhaltung des Betriebes beschäftigt. Dies über all die Jahre zur vollen Zufriedenheit des Eigentümers. Bis sie im September 2020 ihr Auto im Internet verkaufen wollte. Dabei geriet sie in die Fänge von Telefonbetrügern, welche die eigentlich versierte Buchhalterin über Monate hinweg in eine finanzielle Zwickmühle und jetzt auch vor Gericht brachten.
55-Jährige versteht
sich heute selber nicht
Rückblickend versteht die 55-Jährige aus dem Inntal selber nicht, wie sie in diese Zwangslage geraten konnte. Ein angeblicher Kaufinteressent erklärte ihr, dass sie 1000 Euro bezahlen müsse damit der Abholer des Wagens die Überführungskosten vorab bekäme. Bei der Bezahlung des Wagens würde sie zum Kaufpreis dieses Geld erstattet bekommen. Offensichtlich war der Anrufer derart überzeugend, dass sie sich tatsächlich darauf einließ.
Immer wieder muss der vermeintliche Käufer die 55-Jährige so sehr beeindruckt haben, dass sie im Laufe der Zeit nicht nur 4000 Euro von ihrem Konto überwies, sondern schließlich gar Geld vom Firmenkonto – auf das sie unbegrenzt Zugriff hatte. Hin- und hergerissen von dem Versprechen, einerseits das Geld wieder zurückzubekommen und damit die unrechtmäßigen Entnahmen auszugleichen, und der Drohung andererseits, alles zu verlieren, wenn sie nicht weiterzahle, geriet sie so sehr unter Druck, dass sie von September 2020 bis April 2021 an den angeblichen Autokäufer 65000 Euro überwies, beziehungsweise per Moneygram und sogar als Bargeld per Brief übersandte. Etwa 61000 Euro hatte sie vom Geschäftskonto der Firma abgezweigt.
Eine überregionale Geldwäsche-Prüfstelle schöpfte Verdacht und meldete diese Überweisungen wegen der örtlichen Zuständigkeit an die Kripo Rosenheim. Als der zuständige Kriminalhauptkommissar deswegen bei dem Chef der Firma vorsprach, war dieser von seiner Bank bereits auf fragwürdige Geldabflüsse von seinem Konto aufmerksam gemacht worden.
Er selbst hatte die Angeklagte bereits mit den offenen Fragen konfrontiert, woraufhin sie ihm den Sachverhalt eingestand. Sein Kommentar laut der Frau: „Wie blöd kann ein Mensch sein?“ „Damit hatte er sicher recht“, sagte die Angeklagte reumütig.
Der Chef hatte sich zwischenzeitig mit seiner langjährigen Mitarbeiterin ausgesprochen und mit ihr auch einen Rückzahlungsmodus vereinbart. Trotz des Vorfalles wollte er auf seine – ansonsten untadelige – Mitarbeiterin nicht verzichten. Er stellte auch keinen Strafantrag. Vor Gericht bestätigte er, dass bereits 7500 Euro zurückgeflossen seien und er – abgesehen von der Bankkarte, die er natürlich zurückforderte – die Angeklagte wie bisher mit ihren Aufgaben betraue. Nun behalte er aber im Gegensatz zu früher seine Konten selber im Blick.
Der Staatsanwalt erkannte besondere Umstände, in denen sich die Angeklagte, betrügerisch erpresst, befunden habe, ebenso, dass sie geständig sei und nach wie vor die Wertschätzung ihres Chefs genieße. Dennoch habe sie gewerbsmäßig eine hohe Summe veruntreut. Sein Strafantrag lautete 22 Monate Haft, die aber angesichts der Umstände zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Beteiligte bei
Bewährung einig
Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, verwies darauf, dass ihre Mandantin zu keiner Zeit vorher straffällig geworden und selber Opfer einer abgefeimten Betrugsmasche geworden sei. 17 Monate auf Bewährung lautete ihr Vorschlag an das Gericht.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat entschied, dass 21 Monate Haft mit der Chance der Bewährung Tat und Schuld angemessen sei. Der Missbrauch des Vertrauens und die Höhe des Schadens ließen keine geringere Strafe zu. Als Bewährungsauflage sprach das Gericht die Verpflichtung zur Rückzahlung aus.