Ärgernis an der Salzburger Straße

von Redaktion

„Gefährlich“, „unverschämt“, „rücksichtslose SUV-Fahrer“ – da war es wieder, das Gezeter über die halbe Handvoll Parkplätze an der Salzburger Straße in Schloßberg, direkt vor Post und Apotheke. Allerdings: Sie sind auf Privatgrund. Es darf dort geparkt werden.

Stephanskirchen – Bei der Bürgerversammlung musste Bürgermeister Karl Mair zum x-ten Mal erklären, dass die Gemeinde nichts tun kann und auch nicht zuständig ist. Denn: Die Salzburger Straße ist eine Staatsstraße. Direkt am Gebäude ist Privatgrund. Darauf hat die Gemeinde keinen Zugriff. „Da es sich um Privatgrund handelt, können wir hier leider nicht mit der kommunalen Verkehrsüberwachung eingreifen.“

StVO greift auf
Privatgrund nicht

Diese Auffassung der Gemeinde teilt auch die Polizei: „Es handelt sich um Privatgrund, hier greift die StVO nicht. Maßnahmen sind hier verkehrsrechtlich eigentlich nicht möglich“, erklärt Robert Maurer von der Polizeiinspektion Rosenheim. Man könnte vielleicht sagen, „der Pkw-Fahrer ist über die durchgezogene Linie gefahren. Dieses Überfahren ist eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO“, so Maurer weiter. Dort sei es aber so, dass der Autofahrer mit der Anfahrt zuvor keine durchgezogene Linie oder „gestrichelte“ Linie habe. „Dies erlaubt wiederum das Queren.“

„Das Parken unmittelbar vor diesem Wohn- und Geschäftshaus und insbesondere das Ausfahren an dieser Stelle auf die Staatsstraße ist auch aus Sicht der Gemeinde ein absolutes Ärgernis und war schon unter meinem Vorgänger regelmäßig Thema im Gemeinderat“, meint Karl Mair. Als hier von 1976 bis 2006 ein Edeka-Markt bestand, hätten Kunden selbstverständlich den rückwärtigen Parkplatz genutzt.

Anna Angerer, zusammen mit ihrem Mann Martin Eigentümerin des Gebäudes, in dem sich unter anderem Post und Apotheke befinden, kann nachvollziehen, dass die Situation für Radfahrer und Fußgänger an der Salzburger Straße nicht einfach ist, zumal der Verkehr zugenommen hat. „Aber der Geh- und Radweg wird ja auch überfahren, wenn die Leute auf den Parkplatz hinterm Haus fahren.“ Und ins Café gehen und nicht etwa zu Apotheke oder Post. Die Autofahrer, die vor der Apotheke parkten, seien oft gehbehindert, so Anna Angerer, denen wolle und werde sie die Parkmöglichkeit direkt vor der Tür nicht nehmen.

Genau so sieht Apotheker Andreas Krapf das auch. Er halte es menschlich für richtig, wenn alle, die gut zu Fuß sind, hinter dem Gebäude parken, die Plätze vorne frei lassen für Menschen, die in der Bewegung eingeschränkt sind. „Aber ich möchte und werde niemandem verbieten, dort zu stehen.“

Auch dem Postkunden nicht, der sein sperriges oder schweres Paket nicht einmal rund ums Haus tragen will oder kann.

Andreas Krapf ärgert sich „maßlos darüber, dass immer nur über die Parker bei uns vor der Tür geschimpft wird. Es ist doch beim Bäcker, beim Schuhladen, bei Tinte und Toner, bei der Sparkasse und an vielen anderen Stellen das gleiche Problem“.

Stimmt, sagt Frank Wiens, der Fahrradbeauftragte der Gemeinde. Es gibt entlang der Salzburger Straße etliche Gefahrenpunkte. Er kann die Haltung „Ich will doch nur schnell…“ nicht verstehen – es sei ja nicht nur ein Autofahrer am Tag, der so handele. Und schon ist der Platz für Fußgänger und Radfahrer oft knapp.

Vorsichtig sein und
Rücksicht nehmen

Wiens erinnert an die neue rechtliche Situation: Autos durften früher schon nicht auf Geh- und Radwegen parken, halten durften sie. Das ist jetzt auch vorbei. „Geh- und Radwege dürfen von Autos nicht mehr befahren werden.“ Das beiße sich natürlich mit den abgesenkten Gehwegen in der Salzburger Straße, denn die suggerierten geradezu „Du darfst da rauf“.

Generell gelte natürlich, so Wiens, immer Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung: Alle Verkehrsteilnehmer sollen aufeinander Rücksicht nehmen.

Artikel 5 von 11