Polizei lässt Falschparker versetzen

von Redaktion

Neubeuern Vergangenen Freitagabend nahm es ein 57-jähriger Landshuter nicht so genau und stellte gegen 20 Uhr sein Fahrzeug in der Sailerbachstraße in Neubeuern ab, um zum Essen zu gehen. Dabei hatte er übersehen, dass die Restfahrbahnbreite nicht eingehalten war. So ist beim Parken am Fahrbahnrand eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Meter zu gewährleisten. Ist dies nicht möglich, ist dort das Parken nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Da dieses Maß entscheidenden Einfluss auf die Arbeit von Feuerwehr und Rettungsdienst hat, welche üblicherweise größere Fahrzeuge zur Einsatzbewältigung verwenden, wird hier eine niedrige Eingriffsschwelle praktiziert und Fahrzeuge regelmäßig abgeschleppt. Wie sehr dies die Arbeit von den Einsatzkräften beeinflussen könnte, zeigte sich bald, denn auch der Abschlepper musste laut Polizei in Millimeterarbeit am Falschparker vorbei. Das Auto wurde in eine Seitenstraße versetzt. Die Kosten dafür trägt der Halter. Zudem wurde ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro ausgesprochen.

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