Rat billigt neue Hundesteuersatzung

von Redaktion

Eggstätt – Mit großer Mehrheit genehmigte der Eggstätter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Änderung der Satzung für die Hundesteuer. Im November 2020 hatte der Gemeinderat eine neue Hundesteuer-Satzung erlassen, angepasst an die aktuelle Muster-Hundesteuersatzung. Diese trat im Januar vergangenen Jahres in Kraft. Jedoch wurden bei dem Neuerlass die Steuersätze aus der alten Fassung von 2006 übernommen und nicht die gültigen aus der Satzung von 2019. Deswegen galt es, die Sätze für die Hundesteuer entsprechend höher festzusetzen.

Bürgermeister Christian Glas (FBE) listete die Steuersätze auf, die ab kommendem Jahr gelten. So beträgt die Steuer für den ersten Hund unverändert 60 Euro, ein zweiter Hund kostet 120 Euro – zuvor waren es 90 Euro. Für einen dritten Hund werden 150 Euro fällig – zuvor 90 Euro. Bei Kampfhunden bleibt der Steuersatz unverändert bei 800 Euro. Mit zwei Gegenstimmen billigte der Gemeinderat die Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. elk

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