Bauverpflichtung in Natzing verlängert
Eigentümer hat bereits einen Vorentwurfsplan – Umsetzungszeitplan hat sich jedoch verlängert
Eggstätt – Einstimmig genehmigte der Gemeinderat Eggstätt in seiner jüngsten Sitzung den Antrag eines Gewerbegrundstückkäufers, der um eine Verlängerung seiner Baupflicht sowie um das Abstandnehmen der Gemeinde von einem Vor- und Wiederverkaufsrechts jenes Grundstücks bat.
Bauamtsleiter Bernd Ruth