Eggstätt – Einstimmig genehmigte der Gemeinderat Eggstätt in seiner jüngsten Sitzung den Antrag eines Gewerbegrundstückkäufers, der um eine Verlängerung seiner Baupflicht sowie um das Abstandnehmen der Gemeinde von einem Vor- und Wiederverkaufsrechts jenes Grundstücks bat.
Bauamtsleiter Bernd Ruth fasste die Vorgeschichte zusammen. So habe die Gemeinde im Juli 2017 ein Grundstück in Natzing an einen Bewerber mit der Auflage einer Bauverpflichtung innerhalb von fünf Jahren verkauft, andernfalls könne die Gemeinde das Grundstück wieder zurück erwerben. Das Grundstück wurde kürzlich an einen Betrieb samt Verpflichtung zum Bebauen binnen fünf Jahren verkauft.
Das Unternehmen habe nun, so Ruth, die Gemeinde in einem Schreiben um ein Verschieben jener Frist gebeten. In dem Schreiben heißt es, dass eine Gewerbehalle unter anderem für Fuhrpark und Lager geplant sei und dass schon ein Vorentwurfsplan angefertigt wurde.
Aufgrund der Kürze der Zeit sei allerdings ein Einhalten der Verpflichtung nicht möglich. Deshalb bitte der Bauwerber um eine Fristverlängerung um eineinhalb Jahre.
Die Mitglieder des Gemeinderates begrüßten das Vorhaben. Ohne Gegenstimme stimmte das Gremium dem Kaufvertrag zwischen Erst- und Zweitkäufer zu und gab auch seine Zustimmung, dass die Gemeinde weder ein Vorkaufs- noch ein Wiederkaufsrecht ausüben werde. Zugleich soll die Frist zur Bauverpflichtung um eineinhalb Jahre bis zum 17. Januar 2024 verlängert werden. elk