Stephanskirchen – Ein Jahrzehnt ist schon vorbei. Ein Jahrzehnt, in dem die Gemeinde versucht, eine eigene Trinkwasserversorgung aufzubauen. Der Brunnen ist längst gebohrt. Aber die Ausweisung des Wasserschutzgebietes, die ist noch nicht in trockenen Tüchern.
Die Gemeinderäte hatten vor der Sommerpause nach einem Zeitplan gefragt. Jürgen Lohse, der zuständige Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, äußerte sich zum Stand der Dinge. Er hat die Antragsunterlagen in elektronischer Form beim Landratsamt und beim Wasserwirtschaftsamt (WWA) eingereicht. Wann es dort weitergeht, kann er auch nicht sagen.
Wie es weitergeht, das ist laut Lohse klar: Das WWA legt fest, an welcher Stelle der Antrag der Gemeinde in der Bearbeitungsliste aufgenommen wird. „Aufgrund der sicheren Trinkwasserversorgung durch die Stadtwerke ist davon auszugehen, dass wir nicht an die erste Stelle rücken“, so Lohse. Denn es gebe Landkreisgemeinden, deren Trinkwasserversorgung nicht mehr gesichert ist.
Das WWA habe ihm auf Nachfrage mitgeteilt, so Lohse, dass noch völlig offen sei, wie lange man für die Begutachtung des Schutzgebietsvorschlags brauchen werde.
Die Dritte Bürgermeisterin Steffi Panhans (SPD) wollte wissen, ob es denn keine Frist gibt, in der die Bearbeitung erfolgen muss. Vergleichbar der Frist von drei Monaten, die Gemeinden Zeit haben, Bauanträge zu behandeln. Gebe es seines Wissens nicht, so Lohse, „und das WWA hat für drei Landkreise nur eine Fachkraft“. Was zu Kopfschütteln bei den Kommunalpolitikern führte.
Erst wenn das Gutachten des WWA fertig ist, kann das Landratsamt in Aktion treten und das Verfahren für die Gemeinde übernehmen. Es ist dann auch das Landratsamt, das die Bürger und die Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt.
Nun könnte es passieren, dass im Laufe des Verfahrens Klagen eingereicht werden. Klageberechtigt sind, so Lohse auf Nachfrage, die betroffenen Grundeigentümer. „Wir haben uns bemüht, schon im Vorfeld möglichst viel Konfliktpotenzial aus dem Weg zu räumen“, so Lohse. Sollte es dennoch zu einer Klage kommen, hat die im wasserrechtlichen Verfahren eine aufschiebende Wirkung, kann also den ganzen Prozess in die Länge ziehen.
Erst wenn das Wasserschutzgebiet genehmigt ist, kann die Gemeinde Stephanskirchen anfangen, die technische Einbindung des Brunnens in das Leitungsnetz zu planen. Lohse könnte schon 2023 loslegen.
Ob er dann schon darf, ist offen. Planung 2023/2024, Bau 2025/2026 – das hält Lohse für machbar. „Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Wasserrechtsverfahren bis dahin abgeschlossen ist.“
Mit 15 Jahren von dem Beginn der Suche nach einem Brunnen bis zur Inbetriebnahme eben dieses Brunnens läge Stephanskirchen übrigens immer noch im vorderen Mittelfeld.
Lohse weiß von einem Kollegen, der sich in seiner Gemeinde 24 Jahre mit der Trinkwasserversorgung beschäftigen musste. Und wenn es dringend ist, dann ist das Verfahren auch mal in fünf Jahren durch. Sylvia Hampel