Stephanskirchen – Am vergangenen Sonntag gegen 8.30 Uhr kontrollierten Beamte der Rosenheimer Polizei in der Wasserburger Straße einen VW Polo, welcher von einer 19-jährigen Fahranfängerin geführt wurde. Ein im Rahmen der Verkehrskontrolle durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei der Fahrzeugführerin aus dem nördlichen Landkreis einen Wert von knapp unter 0,5 Promille. Aufgrund der 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger wurde ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest durchgeführt, welcher den Wert bestätigte. Gegen die junge Fahranfängerin wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sie erwartet ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro, ein Punkt in Flensburg und aufgrund der Probezeit eine Nachschulung. Zudem muss die 19-Jährige mit einer Probezeitverlängerung rechnen.