Halfing/Bad Endorf – Im Artikel „Eine gute Honigernte“ vom 16. September ist uns ein Fehler unterlaufen. Darin stand, dass Imker ihren Honig als „Echter Deutscher Honig“ zertifizieren lassen dürfen, wenn 60 Prozent aus der heimischem Honig und 40 Prozent aus Honig aus EU-Ländern stammt. Das ist falsch. Tatsächlich ist „in der Warenzeichensatzung festgeschrieben, dass nur Honig aus deutschen Trachtgebieten im geschützten Imker-Honigglas vermarktet werden darf“, erklärt Daniel Herrmann vom Deutschen Imkerbund. Diese Regelung gilt seit fast 100 Jahren.