Nußdorf – Die Beseitigung von Abwasser gehört zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde. „Zum ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasseranlagen gehört auch die Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen“, sagt Susanne Grandauer (CSU/FWG). „Sie ist kostendeckend zu betreiben und über Beiträge und Gebühren von Bürgern und Betrieben zu finanzieren.“ Das heißt, dass keine zusätzlichen Kosten auf die Bürger zukommen. Die Ausgaben werden auf alle Haushalte umgelegt und sind am Ende durch die Rechnung der Abwassergebühren gedeckt.
Vorhaben beginnt
noch in diesem Jahr
Die Inspektion beginnt in diesem Jahr und zieht sich über die kommenden drei Jahre. Dafür wurde Nußdorf der Bürgermeisterin zufolge in zwei Abschnitte aufgeteilt. Die Inspektion im südlichen Teil finde in diesem und im kommenden Jahr statt. Der nördliche Teil folge dann in 2024/2025.
„Das öffentliche Kanalnetz stellt oft den größten Vermögensposten der Städte und Gemeinden dar. Es geht nun darum, dieses Vermögen für die Zukunft zu erhalten. Ein ordnungsgemäßes und funktionstüchtiges Kanalnetz ist wichtig, denn ein geschädigtes Kanalnetz birgt in sich Gefahren“, erklärt die Bürgermeisterin.
Denn Abwasser aus undichten Kanälen könne Boden- und Grundwasser verunreinigen, eindringendes Grundwasser belaste die Kläranlagen und Kanäle und verursache unnötig hohe Betriebskosten. Es könne zu Verstopfungen oder Überschwemmungen kommen sowie zu undichten Stellen im Erdreich.
Diese wiederum könnten Ausspülungen und Straßeneinbrüche verursachen, erklärt Grandauer die Bedeutung der Maßnahmen. Neben einer Reinigung findet eine eingehende Sichtprüfung der Kanäle und Schächte durch Befahrung mit ferngesteuerten Kanalkameras statt, deren Ergebnisse zur Erarbeitung eines Sanierungskonzepts herangezogen werden, sagt die Bürgermeisterin.
Mit der Durchführung wurde die Firma Georg Mayer GmbH aus Nußdorf beauftragt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus der Entwässerungssatzung in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde sowie der Eigenüberwachungsverordnung. Das bedeutet, dass die Gemeinde die Inspektion des gesamten Kanalnetzes bis zum Revisionsschacht übernimmt. Die Eigentümer müssen dafür sorgen, dass die Revisionsschächte auf den Grundstücken zugänglich sind. Hindernisse oder Überdeckungen sind bis zum 31. Dezember zu entfernen. Zudem ist der Gemeinde ungehinderter Zugang zu allen Anlageteilen zu gewähren.
Eigentümer müssen Anlagen prüfen lassen
Die Zuständigkeit für die privaten Grundstückseigentümer liegt zwischen Gebäude und Revisionsschacht. Laut Entwässerungssatzung ist der Eigentümer dazu verpflichtet, dass er seine Abwasseranlagen bis zum Revisionsschacht alle zehn Jahre überprüfen lässt. Dazu kann eine Fachfirma beauftragt werden. Die betroffenen Eigentümer erhalten ein Anschreiben mit Formblatt. Dass die Leitungen vonseiten der Privateigentümer überprüft wurden, müssen sie bis zum 30. Juli 2023 bei der Gemeinde nachweisen.