Zum Bericht „Bauen nur für Gutverdiener“ (Lokalteil):
Der Gemeinderat Stephanskirchen muss sich umgehend entscheiden, ob die einzelnen Parzellen in dem Neubaugebiet entlang der Reichenberger Straße im sozialen Wohnungsbau für Mietwohnungen an neue Grundstückseigentümer oder an Erbbauberechtigte vergeben werden.
In den ersten Jahrzehnten meiner über 50-jährigen Berufserfahrung haben Gemeinden im ländlichen Raum sogenannte „Einheimischen-Modelle“ aufgelegt, um langjährig ansässigen und im Gemeindegebiet tätigen kinderreichen Familien ein dauerndes Bleiben zu ermöglichen. Damit war die kommunale Fürsorge für diesen Personenkreis optimal gesichert. Spekulationskäufe wurden durch die Vereinbarung von Vorkaufsrechten zugunsten der Gemeinde verhindert.
Aufgrund der Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank sind die Grundstückspreise teilweise über zehn Prozent jährlich gestiegen und für den genannten Personenkreis unerschwinglich geworden. Da nach der Bayerischen Verfassung die Gemeinden Vermögen nicht – auch nicht durch ermäßigte Kaufpreise – verschenken dürfen, kann Abhilfe nur durch Erbbaurechtsmodelle erfolgen.
Ein österreichischer Bauträger hat 2010 in Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche, die Erbbaurechte seit Generationen vergibt, in Rosenheim-Süd insgesamt neun Dreispänner-Wohnhäuser errichtet, wobei zum Beispiel für eine Wohnfläche von 114 Quadratmetern der Kaufpreis nur 200000 Euro für die schlüsselfertige Wohnung und jährlich 2200 Euro Erbbauzins betrug. Der im Grundbuch eingetragene und gegen Inflation wertgesicherte Erbbauzins ist für die Gemeinde eine dauernde Einkunftsquelle und für Erbbauberechtigte häufig günstiger als Mietzahlungen. Das meist auf die Dauer von 100 Jahren vereinbarte Recht ist vererblich und damit generationsübergreifend eine Sicherheit für die Familie des Erbbauberechtigten. Erbbaurechte sind somit sozialpolitisch die beste Lösung.
Dr. Sebastian Spiegelberger
Rosenheim