Rotter Firma baut aus

von Redaktion

Alpma präsentiert im Gemeinderat neue Pläne

Rott – Die Alpma Alpenland Maschinenbau GmbH will ihren Hauptstandort in Rott stärken und weiter ausbauen. Dazu braucht sie jedoch Platz, wie es in einem aktuellen Schreiben an die Gemeinde steht. Diplomingenieur Martin Hain und Franz Blattenberger von Alpma Hain Co. KG präsentierten bei der jüngsten Gemeinderatssitzung ihre Pläne. Es ist ihnen gelungen, Grundstücke nordwestlich von der Alpenstraße zu erwerben.

Hallenwände
werden höher

Um diese Flächen soll der Bebauungsplan erweitert werden. Westlich von der Alpenstraße und zur Rosenheimer Straße hin entsteht ein Heizkraftwerk für Hackschnitzel. Wie Blattenberger und Hain erläuterten, sollen die Wände der Produktions- und Fertigungshallen erhöht werden, damit ein Lastenkran montiert werden kann. Der derzeitige Bebauungsplan sieht nur eine Wandhöhe von 8,50 Meter vor. Hier wird eine Erhöhung auf 12,50 Meter beantragt. Diese Wandhöhe von 12,50 Meter soll auch für Bauten westlich der Alpenstraße gelten.

Alpma braucht mehr Produktionsflächen und Büroräume. Die Kantine soll erneuert werden und der Betrieb muss energetisch saniert werden. Außerdem, fügte Blattenberger an, müsse „dem Personal etwas geboten werden“, damit es nicht abwandere.

Bürgermeister Daniel Wendrock (parteifrei) freute sich über die Aussage, dass die Alpma ihren Hauptstandort stärken möchte. Der Zweite Bürgermeister Alfred Zimpel (BfR) fand das vorgelegte Konzept schlüssig. Die Wandhöhe von 12,50 Meter sei akzeptabel, die Sichtachse auf Kirche und ehemaliges Kloster nicht gefährdet. Nur wünsche er sich zu der Wohnbebauung hin eine abfallende Bebauung. Keiner wolle vor seinem Haus eine Wand in der Höhe haben.

Einstimmiger
Beschluss

Sebastian Mühlhuber (CSU) pflichtete ihm bei und meinte, er sei froh, dass der größte Arbeitgeber in Rott seinen Hauptstandort ausbaue. Das befürwortete auch Hans Kirschbaum (RF).

Der Gemeinderat stimmte zu und fasste einstimmig den Beschluss. Die Änderung des Bebauungsplans wird von der Gemeinde Rott in Auftrag gegeben.

Mit dem Abschluss eines Kostenerstattungsvertrages werden die Planungskosten und auch alle weiteren Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung zusammenhängen, vom Antragsteller erstattet. Im Zuge der Erweiterung des Plans wird auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Artikel 3 von 11