Eggstätt – Einstimmig mit Ja beschieden die Mitglieder des Eggstätter Gemeinderates den Rückwirkungsbeschluss für die Beitrags- und Gebührensatzung der Entwässerungssatzung (BGS/ EWS). Kämmerin Isabella Bauer erläuterte, dass alle vier Jahre eine Gebührenkalkulation der Herstellungsbeiträge sowie der Verbrauchsgebühren, angepasst an die Kostenentwicklung beziehungsweise der entsprechenden abgaberechtlichen Voraussetzungen, erfolgen müsse. Da dies letztmalig im Dezember 2018 (mit Wirkung ab 1. Januar 2019) erfolgt sei, stehe für den 1. Januar 2023 eine Neukalkulation an.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden Kalkulation der Herstellungsbeiträge sowie der Verbrauchsgebühren werde die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeiträge sowie der oben genannten Gebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags- und Gebührensätze führen, sagte die Kämmerin weiter.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, könne erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgelegt werden. Da die endgültige Berechnung erst im kommenden Jahr durchgeführt werden kann, die Anpassung jedoch aus verwaltungstechnischen Gründen zum 1. Januar 2023 erfolgen muss, brauche es einen Rückwirkungsbeschluss.
Dieser Sachverhalt wird den Beitrags- und Gebührenzahlern durch Anschlag an den Gemeindetafeln als auch auf der Homepage als Vorabinformation bekannt gegeben, fügte die Kämmerin hinzu. Nach Abschluss der oben genannten Berechnungen sei mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/EWS zu rechnen.
Ohne weitere Nachfragen genehmigte das Gremium einstimmig den Rückwirkungsbeschluss. elk