Nußdorf/Brannenburg – Als der Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Hubert Aiwanger (FW), jüngst den Wendelstein besuchte, um mit einem Festakt das 50-jährige Jubiläum des Alpenschutzplans C zu begehen, standen neben zahlreichen Vertretern der Naturschutzverbände, vieler Landräte, Bürgermeister und Vertretern einiger Unis auch Uli Kottmann und Sepp Reisinger vom Aktionsbündnis „Rettet den Heuberg“ aus Nußdorf auf der Einladungsliste.
Wie ist grundsätzlich Ihre Meinung zur Erweiterung Steinbruch am Heuberg in Nußdorf/Überfilzen?
Nur wenige Kilometer vom Wendelstein entfernt, in Nußdorf, wird am Heuberg seit 60 Jahren ein riesiger Kalksteinbruch zur Zementherstellung betrieben, der bereits jetzt schon in die Alpenschutzzone C hineinreicht. Der Steinbruch soll sich, nach dem Antrag des Betreibers, auf wesentliche Änderung, im Volumen nochmals mehr als verdoppeln und für weitere 50 Jahre betrieben werden. Dabei ist der gesamte Erweiterungsbereich in der Alpenschutzzone C und an sehr exponierter, weithin sichtbarer Stelle am Eingang des Inntales. Bereits in der Vergangenheit wurde in diesem Steinbruch der Alpenplan durch die Deklaration einer Werkstraße als Forststraße umgangen, und nun ist geplant, einen weiteren Teil des Berges in der Zone C zu sprengen und damit den Geist und die Intentionen des Alpenplanes zu verletzen.
Was war Ihr Anliegen an diesem Tag?
Wir wollten den Staatsminister auf die geplante Erweiterung des Nußdorfer Steinbruchs aufmerksam machen, die in der höchsten Alpenschutzzone C liegt. Dazu haben wir einen Brief vorbereitet, den wir ihm übergeben wollten. Schließlich geht es beim ministerialen Besuch neben der 50- Jahr-Feier auch darum, auf den Schutz des sensiblen Naturraums und nicht nur auf die nachhaltige Nutzung von Flächen hinzuweisen. Beide Faktoren sollten miteinander im Einklang stehen. Das bezweifeln seit einigen Jahren nicht nur wir vom Aktionsbündnis, sondern auch Bürger aus der Region, die mit weit über 1000 Einwänden sich gegen die Erweiterungspläne der Rohrdorfer Zementwerke ausgesprochen haben (wir berichteten). Nun wollten wir dem Staatsminister unseren Standpunkt erklären.
Hatten Sie Kontakt zum Staatsminister Aiwanger?
Leider war die Zeit zu knapp, da er unmittelbar nach seiner Rede bereits zum nächsten Termin reisen musste. Aber ich hatte ausreichend Gelegenheit, mit dem zuständigen Ministerialdirigenten über unser Anliegen zu sprechen und übergab ihm unseren, an Staatsminister Aiwanger gerichteten, Brief.
Ich bin zuversichtlich, dass auch das Wirtschaftsministerium den alten landesplanerischen Grundsatz beherzigen wird, dass im Falle von Nutzungskonflikten die Ökologie den Vorrang vor der Ökonomie bekommen muss, zumal der Steinbruch nicht als Rohstoffgebiet ausgewiesen ist und die geplante Erweiterung in der höchsten Alpenschutzzone C liegt.
Glauben Sie, dass sich der Staatsminister mit dem Thema beschäftigen wird?
Ja, das glaube ich, denn der Staatsminister hat uns eingangs seiner Rede als Aktionsbündnis „Rettet den Heuberg“ persönlich erwähnt. Damit war klar, er hatte das Thema von Anfang an mit auf dem Schirm. Aber unabhängig von den politischen und landesplanerischen Aspekten, gehen wir davon aus, dass die beantragte Erweiterung des Steinbruches bereits aus rein naturschutzrechtlichen Aspekten durch das Landratsamt Rosenheim nicht genehmigungsfähig ist.
Der Eingriff in die Biotope ist nicht ausgleichbar und damit unzulässig. Diese Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde wurde jüngst in einer Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) beziehungsweise dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) bestätigt.
Was spricht denn aus Ihrer Sicht gegen die Erweiterung des Steinbruchs?
Laut Regionalplan Südostoberbayern ist das Steinbruchgebiet weder Vorrang- noch Vorbehaltsgebiet für Gesteinsabbau, sondern, im Gegenteil, landschaftliches Vorbehaltsgebiet. Insbesondere handelt es sich um das größte zusammenhängende Naturwald-Ökosystem des Landkreises Rosenheim, mit Vorkommen von mehr als 22 hochgradig gefährdeten und geschützten Arten, und das Schutzgut „Landschaftsbild“ würde weiter massiv beschädigt. Zudem ist laut Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde der Eingriff in die Biotope nicht entsprechend ausgleichbar. Das StMUV äußerte sich in einem Brief an das Landratsamt Rosenheim am 12. Oktober, dass im Ergebnis die mit der Stellungnahme des LfU geäußerten Bedenken auch aus dessen Sicht dazu führen, dass im konkreten Fall erhebliche Zweifel an der Ausgleichbarkeit der gesetzlich geschützten Biotope bestehen. Damit fehlt der beantragten Erweiterung des Steinbruchs aus einer Vielzahl von Gründen die gesetzliche Grundlage. Das beim Landratsamt Rosenheim anhängige Verfahren zieht sich seit Jahren. Die bisherige Genehmigungspraxis des Landratsamts Rosenheim veranlasste uns, uns mit einer Petition an den Bayerischen Landtag zu wenden. Diese wird derzeit im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz behandelt.
Interview: Volkhard Steffenhagen