Nußdorf – Mit der Außenbeleuchtung der Nußdorfer Kirche St. Vitus beschäftigte sich der Nußdorfer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Um künftig Energie einzusparen, beantragte die Nußdorfer Kirchenverwaltung bei der Gemeinde, die nächtliche Beleuchtung der Kirche St. Vitus bis auf Weiteres gänzlich abzuschalten. Denn die Zuständigkeit und damit auch die Kostenträgerschaft liegt bei der politischen Gemeinde. Die angestrahlte Kirche im Ortszentrum wird in Kombination mit der Straßenbeleuchtung auch gleichzeitig als indirekte Beleuchtung für den Friedhof, die Straßen und den Aushang für Bekanntmachungen genutzt.
Susanne Grandauer verweist auch auf Paragraf acht der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, die die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt. Wichtig dabei: Ausnahmen sind zulässig, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.
Als Alternative zur Abschaltung hat die Gemeinde die Umstellung auf eine energiesparende LED-Technik untersucht.
Eine weitere ergänzende Variante, so Grandauer, wäre eine weitere Reduzierung der Beleuchtungszeit bis hin zu einer temporären Abschaltung. „Es ist eine kurze Erscheinung, dass Kirchen beleuchtet werden. Das gab es Jahrhunderte lang nicht“, sagte die parteifreie Gemeinderätin und Ortsheimatpflegerin Michaela Firmkäs.
Nußdorfs Bürgermeisterin Susanne Grandauer (FWG/ CSU) plädierte dafür, die Beleuchtung zunächst probeweise abzuschalten, da auch die Reaktionen und Meinungen der Bürger in die weitere Entscheidung einbezogen werden.
Gemeinderat Linder schlug schließlich vor, zunächst über den Antrag abzustimmen. Schließlich wurde mit sechs zu fünf Stimmen für den Antrag der Kirchengemeinde gestimmt, vier Gemeinderatsmitglieder fehlten entschuldigt.stv