Gemeinderat Halfing stimmt über Beschlüsse ab

von Redaktion

Bebauungsplan Irlach wird erneut ausgelegt

Halfing – Einstimmig votierte der Halfinger Gemeinderat jüngst dafür, den Bebauungsplan Irlach nach Einarbeitung aller vorgetragenen Änderungen und Ergänzungen erneut auszulegen. Schon im Juli hatte der Gemeinderat einstimmig einer Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt. Parallel zum Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan sollte damals auch der Bebauungsplan Irlach geändert werden, konnte aber aufgrund fehlender Planunterlagen nicht weiter beschieden werden.

Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) präsentierte die Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes jeweils einzeln vor. Dem Einwand des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim folgend, soll – so der einstimmig gefasste Beschluss – ein geplantes Gebäude nicht 15 Meter, sondern 25 Meter Abstand vom Wald halten. Mit sieben zu fünf Stimmen stimmte das Gremium dafür, im Entwurf die Baugrenzen neu zu fassen.

Diesen Einwand hatte die Abteilung Bauleitplanung vorgetragen. So soll beispielsweise bei Terrassen die Überschreitung auf eine Tiefe von vier Metern begrenzt werden und der Abstand zur Grundstücksgrenze muss mindestens zwei Meter betragen.

Ein Bauwerber hatte angemerkt, dass für ein bestehendes Nebengebäude eine Neuerrichtung und Erweiterung geplant sei. Mit einer Gegenstimme nahm der Gemeinderat diesen Beschluss an.

Eine weitere Bauwerberin hatte in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie auf ihrem Grundstück die Errichtung eines unterirdischen Hackschnitzelbunkers plane.

Diesem Vorhaben soll, so der einstimmig gefasste Beschluss, in einer zusätzlichen Regelung unter der Festsetzung Nebenanlagen Rechnung getragen werden. Bürgermeisterin Braun ging auf offene Punkte ein. So sollen unter anderem die Bezugshöhen für jedes Baufenster einzeln festgelegt werden, die Festsetzung der Beschränkung der Wohneinheiten ist herauszunehmen. Ferner werden die Garagen der beiden östlichen Parzellen zusammengefasst und mit einem gemeinsamen Giebel versehen.

Die Grenze der Grundstücke an der Garagenzufahrt ist über eine Stützmauer zu sichern. Für diesen Beschluss stimmten acht von zwölf Gemeinderäten.

Das Architekturbüro Fuchs soll beauftragt werden, alle Änderungen oder Ergänzungen in einen neuen Entwurf einzuarbeiten.

Im Anschluss soll der Bebauungsplan erneut ausgelegt werden. Dies soll im Parallelverfahren mit der Flächennutzungsplanänderung erfolgen.

Für diesen Auslegungsbeschluss votierten die Gemeinderäte mit 12:0.elk

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