Kiefersfelden – Ein 19-Jähriger musste sich jetzt vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim verantworten. Zum Hergang: Für die Gemeinde Kiefersfelden war das Musikfest „Bayerischer Frühling“ Ende April 2022 ein großer Erfolg.
Die Besucher genossen neun Tage mit Blas- und Popmusik in dem Bierzelt. Nicht so ein arbeits- und obdachloser junger Mann, den zwei Wochen vorher seine Freundin verlassen hatte. Im Bierzelt musste er zusehen, wie sie einen anderen Mann küsste.
Getreten
und beschimpft
Vor dem Zelt attackierte er die junge Frau und bezeichnete sie als „Schlampe“. Er trat ihr gegen das Knie und drohte, sie umzubringen. Später am Tag nutzte er eine Whatsapp-Gruppe, um sie erneut einzuschüchtern. Von einem Freund wollte er ein Messer besorgen, um sie „abzustechen“, sofern sie sich wieder in seinem Heimatdorf blicken lasse.
Die 17-Jährige bekam Angst und erstattete Anzeige. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Walter Holderle, und die Vertreterin des Kreisjugendamtes bedauerten, dass sich der 19-Jährige im Vorfeld zu keinem Gespräch hatte einfinden wollen oder können. Der Angeklagte war Auflagen aus einer früheren Verurteilung nicht oder nur unvollständig nachgekommen.
Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft vor dem Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Jugendrichter Hans-Peter Kuchenbaur wollte sich der Mann zunächst nicht äußern. Dann bat er das Opfer doch um Entschuldigung – was einem Geständnis gleichkam.
Der Angeklagte beteuerte, dass er in den vergangenen Monaten einen neuen Weg eingeschlagen habe.
Er habe nun auch eine Anstellung gefunden. Zudem habe er eine Wohnung bei der Familie seiner neuen Freundin gefunden, sei um ein geregeltes Leben und ein ordentliches Arbeitsverhältnis bemüht.
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe berichtete von etlichen Brüchen in der Entwicklung des 19-jährigen Mannes, was ein Urteil nach dem Jugendrecht rechtfertige. Allerdings sah sie auch schädliche Neigungen in den Verhaltensweisen, sodass eine Jugendstrafe nicht ausgeschlossen werden könne.
Das sah der Staatsanwalt ähnlich. Auch er plädierte auf ein Urteil nach Jugendrecht und beantragte eine Jugendstrafe von neun Monaten, die allerdings gegen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Auch der Verteidiger sah einen Schuldspruch unabweisbar, hielt aber schädliche Neigungen nicht für zwingend gegeben. Er plädierte für einen Schuldspruch ohne Strafzumessung mit der Aussetzung zur Bewährung nach Paragraf 27 Jugendstrafrecht.
80 Stunden
gemeinnützige Arbeit
Das Gericht entsprach dem Antrag des Staatsanwaltes, verhängte eine Drogen-Abstinenzweisung und unterstellte ihn der Aufsicht eines Bewährungshelfers. Zudem muss der Angeklagte 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Eifersucht ist laut Richter Kuchenbaur kein Strafmilderungsgrund. Diese wird bei schwereren Verfehlungen sogar als „niederer Beweggrund“ gewertet.