Söchtenau – Für das Baugebiet „Untershofen-Mühlfeld 2“ soll ein neuer Bebauungsplan umgesetzt werden, da die Regelungen des bestehenden Planes altersbedingt überarbeitet und angepasst werden sollen.
Den Beschluss zur Durchführung dieser Neuplanungen hat der Gemeinderat Söchtenau bereits im Juli 2022 gefasst. Hierfür wurde das Planungsbüro Feirer-Kornprobst aus Stephanskirchen mit der Erstellung eines Planungsentwurfes beauftragt und dieser Entwurf wurde nunmehr dem Gemeinderat vorgestellt.
Nach entsprechenden Beratungen wurden zu den einzelnen Änderungen und Festsetzungen die jeweiligen Beschlüsse gefasst. Zwei Ratsmitglieder nahmen wegen persönlicher Beteiligung an den Beschlussfassungen nicht teil. Einstimmig legte das Gremium fest, dass für zwei Grundstücke sowohl eine Einzelhaus-, als auch eine Doppelhausbebauung zugelassen wird.
Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, dass auf einem anderen Grundstück die vorhandenen hohen Bäume beim Wegfall nur durch niedrigwachsende Bäume ersetzt werden dürfen.
Bezüglich der Genehmigung von Dachgauben führte der Planer aus, dass solche derzeit nicht zulässig sind und diesbezügliche Festsetzungen erfahrungsgemäß schwer beizubehalten sind. Mit 5:7 Stimmen lehnten die Räte nach entsprechender Diskussion schließlich die Zulässigkeit von Dachgauben ab.
Anschließend legte das Gremium den genauen Geltungsbereich sowie weitere Detailvorgaben fest und genehmigte einstimmig die Neuaufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren.
Als nächster Verfahrensschritt wird der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden eingeholt. böp