Oberkante des Erdgeschosses der Erschließungsstraße angepasst

von Redaktion

Nachbesserung beim Bebauungsplan „Lampersberg Ost“ – Höhenlage des Gebäudes wird festgelegt

Söchtenau – Zum kürzlich in Kraft gesetzten Bebauungsplan „Lampersberg Ost“ wurde vor wenigen Wochen der erste Bauantrag behandelt und vom Gemeinderat positiv beschieden. Allerdings wurden bereits bei diesem Antrag Befreiungen hinsichtlich der Höhenlage des Gebäudes erforderlich. Im Rahmen des gemeindlichen Genehmigungsverfahrens wurde festgestellt, dass die Höhenlage der Erschließungsstraße im Verhältnis zur Höhenlage der Gebäude eine technisch sehr aufwendige und kostenintensivere Bauausführung erfordern würde. Grund hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Bebauungsplans die Höhenlage der Erschließungsstraße noch unbekannt war. Nunmehr wurde die Höhe der Oberkante des Erdgeschosses der Höhe der Erschließungsstraße angepasst. Der Gemeinderat stimmte dem mit 13:1 Stimmen zu und beauftragte die Verwaltung, das weitere Verfahren durchzuführen. böp

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