Zuschuss für Feuerwehrhaus zu niedrig?

von Redaktion

Bayerisches Innenministerium äußert sich zu den Vorwürfen aus Schonstett

Schonstett – Die Problematik rund um den geplatzten Neubau des Schonstetter Feuerwehrhauses hat auch überregional Wellen geschlagen. Unter anderem wurde eine Diskussion rund um die Fördersätze losgetreten, denn laut Bürgermeister Paul Dirnecker sei auch die geringe Förderung am Debakel der Gemeinde schuld. 3,2 Millionen würde der Neubau kosten, lediglich etwa 196000 Euro würden aber gefördert. Als „lächerlich“ bezeichnete Dirnecker diesen Fördersatz. „Die Politik lässt uns total hängen. Seit 20 Jahren hat sich der Zuschuss nicht geändert.“ Auf OVB-Anfrage äußert sich nun das Bayerische Innenministerium.

Kommunale Pflichtaufgabe

Grundsätzlich sei es „eine kommunale Pflichtaufgabe der Gemeinden, einen wirksamen abwehrenden Brandschutz und eine ausreichende technische Hilfeleistung sicherzustellen und zur Erfüllung dieser Aufgabe gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten“, erläutert Verena Gros, stellvertretende Pressesprecherin des Innenministeriums. Dazu gehöre es auch, die erforderlichen Fahrzeuge zu beschaffen, für deren ordnungsgemäße Unterbringung in einem Feuerwehrhaus zu sorgen und gegebenenfalls für größere Maßnahmen rechtzeitig Rückstellungen vorzunehmen.

„Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe aber in hohem Maße“, findet Gros, insbesondere durch staatliche Zuwendungen zur Beschaffung der notwendigen Feuerwehrfahrzeuge und -geräte und für den Bau von Feuerwehrhäusern. Allein in den vergangenen fünf Jahren, also von 2017 bis 2021, seien rund 253,5 Millionen Euro in die Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens geflossen. Die Höhe der Förderung ist laut Gros in den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien geregelt und erfolge seit 2005 mit Festbeträgen. „Die Förderung für Feuerwehrhäuser ist dabei abhängig von der Anzahl der notwendigen Fahrzeugstellplätze“, sagt Gros. Die Förderfestbeträge seien je Platz gestaffelt, beginnend bei 60500 Euro für den ersten bis hin zu 104500 ab dem zehnten Stellplatz.

Schonstett würde also für die ersten beiden Stellplätze je 60500 Euro Förderung bekommen und für den dritten geplanten Stellplatz noch einmal 74800 Euro, insgesamt also 195800 Euro, so Gros.

Die letzte Erhöhung der Förderbeträge ist laut Gros am 21. Dezember 2021 erfolgt. Dabei seien die Sätze um rund zehn Prozent angehoben worden. Im Staatshaushalt 2022 seien so 13 Millionen Euro für den Bau von Feuerwehrhäusern veranschlagt worden. Insgesamt seien 2021 63 Neubau- sowie 30 Erweiterungsmaßnahmen beantragt worden. Durchschnittlich seien diese – mit den damals noch geltenden Fördersätzen – mit rund 183000 Euro förderfähig gewesen.

„Wir haben Verständnis für das Anliegen, dass sich die Städte und Gemeinden für den Neubau von Feuerwehrhäusern eine höhere Förderung wünschen“, erklärt Gros zu den Vorwürfen von Bürgermeister Dirnecker. Die Frage nach einer verbesserten Förderung des Feuerwehrhausbaus sei in den vergangenen Jahren bereits wiederholt diskutiert worden. Weshalb es auch zu der Erhöhung um zehn Prozent gekommen sei. „Eine weitergehende Erhöhung kann aus den zweckgebundenen Mitteln der Feuerschutzsteuer aber nicht dauerhaft finanziert werden“, sagt Gros.

„Finanzausgleich
auch für Ausbau“

Die Pressesprecherin des Innenministeriums verweist jedoch darauf, dass der Freistaat Bayern den Kommunen bereits seit Jahren „Rekordsummen“ im kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stelle: im Jahr 2021 über 10,3 Milliarden, für heuer 10,56 Milliarden Euro, für 2023 werde der Mitteleinsatz nochmals um 7,2 Prozent auf 11,32 Milliarden Euro steigen. „Die Kommunen können über die Verwendung der pauschalen Zuweisung im Rahmen des Finanzausgleichs selbst entscheiden und diese Mittel zum Beispiel auch für den Feuerwehrhausbau einsetzen“, erklärt Gros.

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