Neue Hebesätze für Riedering

von Redaktion

Grundsteuer und Gewerbesteuer steigen um 20 beziehungsweise 40 Prozent

Riedering – Den Ansichten von Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWG) über „eine maßvolle Erhöhung, die sich über die gesamte Gemeinde erstreckt“ und „einer Erfüllung der Pflichtaufgaben“ schloss sich der Riederinger Gemeinderat geschlossen an und stimmte einer Anhebung der Grundsteuer A und B um jeweils 20 Prozent auf 330 v. H. und der Gewerbesteuer um 40 Prozent auf 350 v. H. zu.

Bis zu 80 Euro
mehr für Landwirte

Künftig müssen Gewerbebetriebe circa 1,4 Prozent vom Gewinn mehr an Gewerbesteuer zahlen. „Diese Erhöhung betrifft nur Firmen, die tatsächlich einen Gewinn über dem Freibetrag erwirtschaften“, hatte vor der Beschlussfassung noch Kämmerer Wolfgang Eberle erklärt, und dass für die Bürger „die Erhöhung in einem vertretbaren Rahmen“ bleibe. Für Landwirte mache die Erhöhung der Grundsteuer rund 22 Euro bis 80 Euro pro Jahr aus, bei Einfamilienhäusern gut 15 bis 25 Euro pro Jahr. Eberle wies ausführlich auf die Notwendigkeit dieser Maßnahme hin. Seit 2017, als der Freistaat die Nivellierungssätze auf 310 Prozent angehoben hatte und die Gemeinde nachziehen musste, sei keine Erhöhung mehr erfolgt. In den kommenden Jahren stehen Investitionen in Höhe von gut 27 Millionen an, erinnerte der Kämmerer. Das sei „viel Geld, aber wir haben nicht so viele Einnahmen im Vergleich zu anderen Landkreisgemeinden.“

Eberle zählte an Investitionsvorhaben den Kauf von drei Feuerwehrfahrzeugen (Feuerwehr Neukirchen, Feuerwehr Riedering und First Responder), den Umbau des Feuerwehrhauses Riedering, die Digitalisierung der beiden Schulen, Hochwasserschutz, diverse Sanierungen der Straßen, Kanäle und Wasserleitungen, Erneuerungen der Abwasserpumpwerke, Bau eines Trinkwasserbrunnens und Bau einer Hackschnitzel-Heizzentrale für Kindergarten, Mehrzweckhalle und Schule sowie die weitere Breitbandnetzversorgung von Ortsteilen auf.

Man könne entweder neue Einnahmen generieren oder nochmals die Investitionen verschieben. Eine maßvolle Erhöhung sei den Bürgern zumutbar und die Gemeinde hätte bei einer Anhebung der Hebesätze wie vorgeschlagen echte Mehreinnahmen von rund 230000 Euro, die in Form von Investitionen allen Bürgern zugute kommen.

Josef Loferer (FWG) und Robert Langzauner (WUS) merkten an, dass die Grundsteuer derzeit neu berechnet werde. Eberle verwies darauf, dass man, sobald die neuen Zahlen bekannt seien, diese Steuer neu betrachten müsse. Richard Mühlbauer (FBP) befand die Erhöhung „maßvoll“ und forderte gleichzeitig „aber nicht mehr.“ Dominikus Summerer (CSU) meinte abschließend, dass eine Anhebung grundsätzlich nie populär sei. Josef Bergmann (BWGN) sagte, dass das Gewerbe zu fördern sei.

Räte stimmen
geschlossen zu

Nachdem keine weiteren Nachfragen kamen, stellte Bürgermeister Christoph Vodermaier den Beschlussvorschlag für eine neue Satzung vor. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) und Grundsteuer B (für Grundstücke) für das Haushaltsjahr 2023 und Folgejahre werden auf 330 v. H. und die Gewerbesteuer auf 350 v. H. angehoben.

Der Neufassung der Satzung, die ab 1. Januar in Kraft tritt, stimmten alle Gemeinderäte ohne Gegenstimme zu.

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