Eggstätt – Schon vor über einem Jahr hatte ein Bauwerber einen Bauantrag für die Erweiterung eines Bestandsgebäudes im Ortsteil Weisham gestellt, den der Gemeinderat damals auch guthieß. Schlussendlich musste der Bebauungsplan für das Bauvorhaben geändert werden, der nun einstimmig als Satzung gefasst wurde.
Im Vorfeld der Abstimmung hatte der Bauamtsleiter die eingegangenen Stellungnahmen zu dem Vorhaben verlesen. So merkte beispielsweise die Untere Naturschutzbehörde an, dass die Sockel- und Bodenfreiheit bei Einfriedungen entsprechend dem naturschutzfachlichen Standard auf 15 Zentimeter festzusetzen sei. Dies werde noch redaktionell ergänzt, erklärte Bauamtsleiter Ruth. Das staatliche Bauamt Rosenheim hielt dem Vorhaben entgegen, dass es ausreichende Sichtdreiecke brauche, dass die Erschließung ausschließlich über die bereits bestehende Ein- und Ausfahrt auf die Staatsstraße zu erfolgen habe und dass weitere direkte Zufahrten und Zugänge zur Staatsstraße nicht angelegt werden dürfen.
Ruth merkte hierzu an, dass die Lage, beziehungsweise die südliche Ausdehnung der Baugrenzen sowie die anbaufreie Zone der Kreisstraße, analog des rechtskräftigen Bebauungsplans, festgesetzt sind und dass erforderliche Sichtdreiecke im Planteil des Bebauungsplans bereits hinweislich dargestellt sind. Den Anmerkungen der Handwerkskammer für München und Oberbayern folgend, hielt Bauamtsleiter Ruth fest, dass „grundsätzlich keine Einwände gegen die vorliegende Planung bestehen.“
Da es sich um ein festgesetztes Dorfgebiet handelt, „sind die üblichen Immissionen eines gemischt genutzten Quartiers vonseiten einer Wohnnutzung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu dulden.“
Bürgermeister Christian Glas (FWG) fasste zusammen, dass nur noch einige wenige redaktionelle Ergänzungen anzubringen sind. Da der Gemeinderat all diesen Abwägungen jeweils einstimmig zugestimmt habe, soll die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung erfolgen. Diesem Beschlussvorschlag stimmte das Gremium einstimmig zu. elk